„Übermäßige Eingriffe führen zu massiven Versorgungsengpässen“
Die zu erwartenden negativen Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) auf die zahnmedizinische Versorgung, aber auch die hohen Bürokratielasten für Zahnarztpraxen und damit zusammenhängende drohende Praxisschließungen hätten im Mittelpunkt des Gesprächs gestanden, berichteten Dr. Bianca Göpner-Fleige, Präsidentin der Zahnärztekammer Berlin, und Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Berlin, im Anschluss an den Termin am 28. Mai.
Der Austausch mit der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sei „sehr konstruktiv“ gewesen. „Wir wissen die Senatsverwaltung an unserer Seite und stehen gemeinsam für dringend notwendige Änderungen des Gesetzentwurfs“, bilanzierte Göpner-Fleige.
Flächendeckende kieferorthopädische Versorgung ist bedroht
Einigkeit habe insbesondere bei der dringend notwendigen Änderung des im Entwurf festgehaltenen Vorbehalts für Fachzahnärzte Kieferorthopädie geherrscht. „Mit der Approbation darf jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Sollte diese auch in Berlin erfolgreich gelebte Praxis qua Gesetz verboten werden, drohen durch die sinnlose Reduzierung des kieferorthopädischen Angebots Praxisschließungen und eine flächendeckende kieferorthopädische Betreuung der Kinder und Jugendlichen kann nicht mehr gewährleistet werden“, betonte Göpner-Fleige.
Ausschlaggebend sollte der medizinische Bedarf sein
„Die im Gesetzentwurf enthaltenden Neuregelungen würden für die gesetzliche Krankenversicherung eine Ausrichtung an finanziellen Grenzen statt am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten bedeuten“, mahnte Lo Scalzo. Besonders die Begrenzung der Vergütungsentwicklung würde flächendeckend alle Praxen gleichsam schwer treffen und die Versorgung deutlich erschweren.
Sie warnte davor, dass übermäßige Eingriffe gerade in den Bereich Kieferorthopädie die Behandlungsqualität nicht fördern, sondern zu massiven Versorgungsengpässen führen würden.


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