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Universitäten wollen eigene Patientenakte

pr
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Die Hochschulmedizin will eine eigene elektronische Patientenakte entwickeln. Sie soll Ärzten Informationen über Behandlungsschritte liefern und neuestes Forschungswissen einbinden.

Neu an der Initiative sei vor allem, dass die vernetzte Patientenakte auch an die klinische und biomedizinische Forschung angebunden sein soll, erklärte der Verband bei der Vorstellung des Projekts in Berlin. Geplant ist, dass Daten aus der Krankenversorgung in der Forschung genutzt werden können.

Die Patientendaten sollen dabei dem wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt dienen. Das betrifft die Verknüpfung von Daten aus der Forschung (zum Beispiel aus Biobanken oder Studien) mit Daten aus der Versorgung (zum Beispiel Lebensstilen und Erkrankungen der Patienten).

Mit Fördergeldern aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen die Grundlage für die Patientenakte geschaffen. Anschließend soll die Akte zunächst in der Universitätsmedizin und dann flächendeckend mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden.

Mehr als nur eine elektronische Patientenakte

Die Initiative der Deutschen Hochschulmedizin ist eine von mehreren Initiativen zur elektronischen Patientenakte, die in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. So hatte vor kurzem die Bertelsmann-Stiftung vorgeschlagen, zur Umsetzung der E-Akte ein eigenes Bundesinstitut zu gründen (siehe zm-online: "Braucht die E-Akte ein eigenes Institut?".

Die Techniker Krankenkasse hat zudem vor kurzem das Unternehmen IBM beauftragt, eine E-Akte für ihre rund zehn Millionen Versicherten zu entwickeln (siehe zm-online: "TK entwickelt E-Patientenakte selbst").

"Perspektivisch ist eine Gesamtlösung von Vorteil"

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) beobachtet diese Entwicklungen und führt Gespräche mit weiteren Lösungsanbietern für die elektronische Patientenakte. Ein Auftrag zur Konsolidierung der verschiedenen Projekte liegt ihr jedoch nicht vor.

Die gematik begrüße es, dass verschiedene Akteure darüber nachdenken, welche Angebote man im Sinne einer optimierten Patientenversorgung zügig umsetzen könne, heißt es dazu auf Nachfrage der zm aus der Pressestelle. Die Telematikinfrastruktur der gematik sei bewusst so gestaltet, dass innovative Versorgungsprojekte oder weitere Anwendungen, die über die vom Gesetzgeber bereits definierten Anwendungen hinausgehen, ebenfalls angebunden und bundesweit betrieben werden können. Dafür müssten die Anbieter die von der gematik festgelegten hohen Sicherheits- und Qualitätskriterien erfüllen und sich als „Weitere Anwendung“ gemäß E-Health-Gesetz (§291b Abs. 1b SGB V) entsprechend zertifizieren lassen.

Ob es sinnvoll sei, dass mehrere Aktenangebote parallel nebeneinander existieren, werde insbesondere auch davon abhängen, welche Funktionen die jeweiligen Akten bieten, ob die Angebote auf bestimmte Personengruppen oder Indikationen spezialisiert sein werden und wie gut die einzelnen Akten miteinander verzahnt werden könnten. „Perspektivisch scheint eine umfassend integrierte Gesamtlösung von Vorteil zu sein“, so die gematik. „Möglicherweise empfiehlt es sich aber, diesen Zustand in Schritten zu erreichen. Hier wird man die konkreten Ausgestaltungen sowie die Terminpläne der verschiedenen Aktensysteme betrachten müssen.“

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