Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

UPDATE: Corona-Nothilfe für Studierende kommt noch im Juni

mg/pm
Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab morgen einen Antrag auf "Überbrückungsgeld" stellen. Bis September werden maximal 500 Euro pro Monat als Zuschuss gezahlt.

UPDATE: Das Programm der Überbrückungshilfen ist um einen Monat verlängert worden. Betroffene Studierende können Zuschuss auch für September beim Studierendenwerk vor Ort online beantragen.

Ab Dienstag können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, über das Internetportal www.überbrückungshilfe-studierende.de Zuschüsse bei ihrem Studenten- beziehungsweise Studierendenwerk beantragen. Das geht aus einer Mitteilung des BMBF hervor. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Programm der Überbrückungshilfen ist um einen Monat bis September verlängert worden. Betroffene können Zuschuss auch für September bei Studierendenwerk vor Ort online beantragen.

Neue Leistung bildet mit BAföG und KfW-Studienkredit einen Dreiklang

Bereits seit März gilt, dass BAföG-Empfänger keine Nachteile erleiden, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann zudem ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Und auch die Anrechnungsregeln im BAföG wurden angepasst: Studierende, die in systemrelevanten Branchen tätig sind, behalten ihre BAföG-Förderung.

Gleichzeitig wurde der KfW-Studienkredit, von Mai 2020 bis Ende März 2021 zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt: Laut BMBF hat sich die Zahl der Anträge im Mai im Vergleich zum Vormonat mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. 

Anträge können ab morgen gestellt – aber erst ab Ende Juni bearbeitet werden

Mit der neuen, sogenannten "Überbrückungshilfe" - einem nicht rückzahlbaren Zuschuss - will das BMBF nun "nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage" unterstützen. Anträge können ab Dienstag, 16. Juni, online gestellt werden. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. Je nach Bedürftigkeit wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro für die Monate Juni, Juli, August und September 2020 gewährt. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

"Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben", sagt Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW). "Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen können."

Zum Antragsstart werde dem DSW jedoch noch nicht das nötige Bearbeitungstool vorliegen, gestand Meyer auf der Heyde. Das Online-Portal werde aktuell noch programmiert und sei planmäßig ab dem 25. Juni einsatzbereit. Wenn alles glatt läuft, sollen die ersten Auszahlungen aber noch Ende Juni erfolgen, heißt es.

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