FAQ zum neuen Infektionsschutzgesetz
Update: Das müssen Zahnärzte jetzt zu 3G in der Praxis wissen
Seit dem 24. November ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. AdobeStock_ink drop
Ab dem 24. November gelten die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes mit der erweiterten Testpflicht am Arbeitsplatz, sprich 3G+. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beantworten alle wichtigen Fragen.
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