FAQ zum neuen Infektionsschutzgesetz

Update: Das müssen Zahnärzte jetzt zu 3G in der Praxis wissen

PraxisGesellschaft
Ab dem 24. November gelten die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes mit der erweiterten Testpflicht am Arbeitsplatz, sprich 3G+. Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beantworten alle wichtigen Fragen.
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