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Verbesserte Prophylaxe

eb/pm
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In Baden-Württemberg können Eltern bald ein verbessertes zahnärztliches Prophylaxeangebot für ihre Kleinkinder unter drei Jahren in Anspruch nehmen. KZV und Barmer GEK schlossen dazu ein Abkommen.

Durch eine neue Vereinbarung der Krankenkasse Barmer GEK und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), die ab 1. Oktober 2013 gilt, können Kleinkinder besser von Zahnärzten betreut werden.

Bisher können Kleinkinder erstmalig ab dem 30. Lebensmonat eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen. Aktuelle Analysen jedoch zeigen: über acht Prozent der Ein- bis Vierjährigen und fast 32 Prozent der Fünf- bis Neunjährigen haben Karies. Die KZV BW und die Barmer GEK halten es daher für notwendig, frühzeitiger als bisher mit der Zahnprophylaxe zu beginnen und diese auch bei Kindern ab dem 30. Lebensmonat gegenüber bisher zu verstärken.

Was Hänschen nicht lernt...

"Mit dem neuen Vertrag möchten wir schon früh den Grundstein für die richtige Zahnpflege und für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen legen", betont Harald Müller, Landesgeschäftsführer der Krankenkasse. Denn: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr."

"Prophylaxe und somit die Vermeidung von Zahnschäden ist für uns Zahnärzte oberstes Ziel bei der Behandlung unserer Patienten", betont Dr. Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der KZV BW. "Gerade bei den ganz kleinen Kindern können wir jetzt dank dieser gemeinsamen Vereinbarung die Früherkennung und Prävention intensivieren und Karies und frühzeitigen Zahnverlust vermeiden helfen."

Hinweis bei U-Untersuchung

Die Früherkennungsuntersuchung für Kleinkinder können Versicherte der Barmer GEK mit Wohnsitz in Baden-Württemberg zweimal zwischen dem 10. und 30. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Eine Vereinbarung mit den Kinderärzten im Land stellt sicher, dass Eltern bei den "U-Untersuchungen" auf die neuen Vorsorgemöglichkeiten für ihre Kinder hingewiesen werden.

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