Ab 1. Oktober

Vereinfachtes Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten

ck/pm
Ab dem 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.

KZBV und GKV-Spitzenverband haben damit die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Berücksichtigt wurden auch Änderungen, die sich durch den Brexit ergeben.

zentrales Ziel: Bürokratie-Abbau

Ein zentrales Ziel: der weitere Abbau von Bürokratie in Zahnarztpraxen. So werden die bislang ver­wendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ und die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

Kopien für den Identitätsnach­weis entfallen

Praxen steht über ihr PVS die neue Patientenerklärung in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnach­weis entfallen.

Die bisher verwendeten, von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise unterschiedlichen Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden – darunter Versicherte aus der Türkei oder Tunesien – werden durch den nun einheitlich gestalteten Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst.

Hintergrund

„Im Ergebnis wird das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt deutlich komfortabler und schneller", resümiert Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV.

Alle Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über die Abläufe finden Sie auf der Website derKZBV.

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