„Verhandlungen mit Krankenkassen sind gescheitert“
Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierungsvereinbarung zur TI sind gescheitert. Das mussten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer (zur Zeit der Verhandlung noch im Amt als KZBV-Vorstandsvorsitzender), Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liege bereits vor, wie die Spitzenvertretungen heute gemeinsam meldeten.
Zum Hintergrund: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KZBV beziehungsweise KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen.
Verhandlungen als politisches Feigenblatt
„Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer dazu. Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erläuterte: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur erschüttert. Im Sinne der Akzeptanz ist es unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind.“ Entsprechend heißt es im Brief der KBV an den Minister: „Vor diesem Hintergrund bedarf es eindeutiger und klarer Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die aus den Anwendungen der Telematikinfrastruktur entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen werden.“
Pochhammer analysierte weiter: „Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben. Eine Deckelung der Pauschalen - wie von den Krankenkassen angestrebt - würde diesen Effekt noch einmal verschärfen.“
Industrie muss in die Pflicht genommen werden
Ferner zeigen sich die Vorstände von KBV und KZBV zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen hält. „Wir teilen die Erwartungen nicht, dass nach der durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Umstellung der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung und der damit verbundenen Deckelung der Erstattungsbeträge die Preise am Markt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sinken werden. Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, schreiben die KBV-Vorstände an den Minister.
Pochhammer erklärte weiter, dass die Pläne nicht funktionieren würden, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniere. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, würden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.
KBV-Vorstandsmitglied Steiner ergänzte dazu: „Es ist für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich, einen IT-Anbieter ohne großen Aufwand zu wechseln. Sie sind diesem mehr oder minder auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Sie haben zudem keine Spielräume, den Preisvorstellungen der Anbieter nachzukommen.“ Dazu heißt es im Schreiben der KBV: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.“