Finanzierung von Lehrgängen für ZFA

Wer richtig gut ist, kann sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben

LL
Praxis
ZFA, die ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben und jünger als 25 Jahre sind, können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Bis zu 8.700 Euro Förderung sind möglich.

Das Stipendium greift bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden. Vergeben wird die Förderung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), wiederum unterstützt vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Bewerben können sich alle, die ihre Ausbildung zur ZFA mit der Abschlussnote 1,9 oder besser bestanden haben. Eine Aufnahme setzt ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden voraus und ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich, heißt es. Ein Anspruch auf eine Aufnahme besteht nicht. Es werden jährlich etwa 25 Zahnmedizinische Fachangestellte aufgenommen.

Bei zehn Prozent Eigenanteil sind bis zu 2.900 Euro jährlich drin

Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen, fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirt, Auslandspraktikum, berufsbegleitendes Studium, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken und vieles mehr.

Nicht gefördert werden hingegen Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind, wie etwa die Ausbildung zur Heilpraktikerin sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden außerdem Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen, wie die Mittlere oder die Fachhochschulreife). Über drei Jahre können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro abgerufen werden. Insgesamt beträgt die Summe bis zu 8.700 Euro. Jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil, der in den aktuellen Richtlinien des BMBF mit zehn Prozent festgelegt ist.

Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres. Alle Bewerber werden im November informiert, ob Sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten.

Ansprechpartner ist die jeweilige Landeskammer

Das Förderprogramm läuft in der Regel über die (Landes)Zahnärztekammer (wenn diese daran teilnehmen). Gegebenenfalls haben diese einen Ansprechpartner, wie etwa die Kammer Baden-Württemberg unter Telefon 0711 22845 26 oder via E-Mail an teuber(@)lzk-bw.de. Weitere Infos gibt es hier auf der Seite der SBB.

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