„Wir werden auch in Zukunft fachgruppengleiche MVZ benötigen"
„Versorgungszentren sind in vielen Regionen die einzige Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte über Teilzeitangebote zu gewinnen. Bei der Besetzung der Fachgruppen haben wir aufgrund des ärztlichen Nachwuchsmangels keinen beliebigen Spielraum", mahnt MEDI-Vizechef Dr. Norbert Smetak. Man werde daher auch in Zukunft fachgruppengleiche MVZ benötigen. „Vor allem im Hausarztbereich muss das weiterhin möglich sein. Da benötigen wir weiterhin pragmatische Lösungen.“
Auch die Forderung nach einem räumlichen Bezug, wie ihn die Bundesärztekammer in ihrem Positionspapier zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren vorschreibt, sieht MEDI kritisch. Eine vorgeschriebene örtliche Nähe zu den MVZ-Gründerinnen und -Gründern sei nicht zielführend. „Wenn ein in ärztlicher Hand geführtes MVZ Konzepte für eine überregionale Versorgungskette entwickeln möchte, muss das erlaubt sein. Regionalität ist hier kein Qualitätskriterium“, so Smetak. Eine Ausdehnung innerhalb des eigenen Bundeslands mit den angrenzenden Randgebieten anderer Bundesländer sollte mindestens möglich sein.
MEDI betreibt eigene MVZ in Baden-Württemberg
Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI betreibt selbst seit 2017 eigene freiberufliche Medizinische Versorgungszentren unter ärztlicher Führung in unterversorgten Regionen Baden-Württembergs. Man habe „umfangreiche Erfahrungen gesammelt, wie Versorgungszentren aufgestellt sein müssen, damit sie eine optimale ambulante Versorgung leisten können", erläutert Smetak. „Unser Konzept funktioniert in Böblingen genauso erfolgreich wie in Aalen. Dabei ist unser Ziel, Angestellte in die Gesellschafterebene und damit in die Selbstständigkeit zu überführen, bereits erfolgreich umgesetzt. Wenn man hier künstliche Grenzen zieht, gehen Synergien verloren.“
Auch für MEDI muss die Freiberuflichkeit an erster Stelle stehen. Dennoch dürfe eine zu starke Position einer ärztlichen Leitung nicht ein funktionierendes Gesamtkonzept blockieren. Hier dürfe es keine unnötigen Einschränkungen geben – auch nicht bei der Bewerbung des Versorgungskonzepts, so der Verband.