„Dynamische Entwicklung muss endlich gestoppt werden!“

Zahnärzte fordern erneut Regulierung bei Investoren-MVZ

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Politik
Anlässlich des neuen Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) fordern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erneut mit Nachdruck auf, seinem Ende 2022 gegebenem Versprechen endlich Taten folgen zu lassen und Investoren-MVZ wirksam zu regulieren.

„Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, indem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von iMVZ und großer iMVZ-Ketten zu nutzen“, kritisieren KZBV und BZÄK in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Dynamik sei enorm: „Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 30,4 Prozent (3. Quartal 2023) – mit weiter steigender Tendenz.“

Fast ein Drittel aller zahnärztlichen MVZ sind iMVZ, Tendenz steigend!

Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellten iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar, mehrfach habe dies beispielsweise das ARD Magazin „Panorama“ dokumentiert. Auch das Gutachten des IGES-Instituts belege diese Tendenz. Obgleich das BMG bereits öffentlich kommuniziert habe, dass die Regulierung von iMVZ in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden soll, biete der Referentenentwurf keine neuen Lösungsansätze zur Eindämmung dieser Problematik.

„Schon lange ist bekannt, dass die rein renditeorientierten zahnärztlichen iMVZ kaum etwas zur Versorgung auf dem Land beitragen. Ihr Anteil an der Versorgung vulnerabler Gruppen ist auch deutlich geringer als bei herkömmlichen Praxen", stellt KZBV-Chef Martin Hendges klar: „Unsere Analyse von Abrechnungsdaten zeigt zudem eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen. Daher fordern wir Minister Lauterbach noch einmal auf, hier entsprechende Regelungen aufzunehmen und die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen!“

„Die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens muss endlich wirksam gestoppt werden!“

Dabei müsse man den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung tragen. „Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit Langem auf dem Tisch“, betont Hendges: „Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.“

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz bestätigt: „Die Zahnmedizin in Deutschland braucht keine fachfremden Investoren, die sich in ohnehin meist gut versorgten kaufkraftstarken Regionen niederlassen, um dort ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Da die Behandler in iMVZ oft unter einem enormen Umsatzdruck stehen, finden die dort angestellten Kolleginnen und Kollegen meist eine schlechte Work-Life-Balance vor, die sich auch auf die Behandlungsqualität auswirken kann."

Und das nicht nur im ambulanten Bereich: „Ein amerikanisches Forschungsteam hat kürzlich die Auswirkungen der Private-Equity-Akquisitionen von US-Krankenhäusern auf die klinische Qualität der stationären Versorgung untersucht – mit erschreckenden Ergebnissen. Diese US-Studie verstärkt unsere Besorgnis über die Auswirkungen von Private Equity auf die Gesundheitsversorgung erheblich. Um den erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung nachhaltig entgegenzutreten, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt.“

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