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ZFA halten einheitlichen Tarifvertrag für wichtig

sg/ck
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Für 96 Prozent der ZFA sei ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag als Mindeststandard sehr wichtig beziehungsweise wichtig, meldet der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) mit Verweis auf seine aktuelle Umfrage.

An seiner am 3. Mai gestarteten Online-Umfrage nahmen dem Verband zufolge 3.535 Angestellte aus Zahnarztpraxen teil. „Wir freuen uns über die große Resonanz“, erklärt VmF-Präsidentin Carmen Gandila. „Sie zeigt uns, wie wichtig das Thema den Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen ist.“

Die Teilnehmer setzen sich demnach zusammen aus 460 ZFA-Auszubildenden, 2.147 ZFA und 928 Praxismitarbeiterinnen, die eine Weiterqualifizierung auf den Gebieten der zahnmedizinischen Prophylaxe, Verwaltungsassistenz, Fachassistenz beziehungsweise Dentalhygiene absolviert haben.Danach gefragt, wie wichtig für sie ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für ZFA als Mindeststandard ist, antworteten 77 Prozent laut VmF mit „sehr wichtig“ und 19 Prozent mit „wichtig“. Nur vier Prozent der Beteiligten erklärten demnach, kein oder wenig Interesse an einem Tarifvertrag zu haben, wobei der überwiegende Teil davon angab, über Tarif bezahlt zu werden.

Ein Signal an die Arbeitgeber

Candila bewertet das Interesse, die Rückmeldungen und vor allem das Votum für Tarifverträge als eindeutige Aufforderung an die Arbeitgeber in den Zahnarztpraxen, das Thema sehr ernst zu nehmen. "Fachkräftemangel und nicht ausreichend geeignete Bewerberinnen haben eine wichtige Ursache darin, dass sich gute Schulabgängerinnen heute ihre Ausbildung aussuchen können und nicht nur auf Ausbildungsvergütungen achten, sondern auch auf berufliche wie finanzielle Perspektiven. Tarifverträge sind dafür ein allgemein anerkannter Bezugspunkt."

Der VmF fordert die Verbände und Institutionen der Zahnärzteschaft deshalb auf, sich zu Tarifverträgen zu positionieren. "Schließlich haben sie damit ein wichtiges Argument bei Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen in der Hand. Gleichzeitig weisen wir die einzelnen Arbeitgeber/innen darauf hin, dass sie bereits heute in den Arbeitsverträgen eine Tarifbindung an den bestehenden Vertrag mit der AAZ vereinbaren können. Das schafft eine Kalkulationsgrundlage und erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen, die damit besser an den Betrieb gebunden werden“, erläuter Gandila. Die AAZ hat auf Länderebene Tarifverträge mit den Kammern aus Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland abgeschlossen.

BZÄK: Verträge sind Orientierungshilfe

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich bereits positioniert: Die in der AAZ ausgehandelten Verträge dienten den Kollegen als wichtige Orientierungshilfe. Das bisherige Verfahren mittels freiwilligen Regelungen habe sich bei den Gehaltsverhandlungen mit individuellem Fokus bewährt.

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