ZFA und MFA kriegen keinen Corona-Bonus
In dem Entwurf für den im Koalitionsvertrag angekündigten Pflegebonus übernimmt das BMG im Wesentlichen die Inhalte aus dem Eckpunktepapier vom 22. Februar. Analog dem Koalitionsvertrag sollen insgesamt eine Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, die zu je 500 Millionen Euro in Form von Pflegeprämien an das Gesundheitspresonal dre Krankenhäuser und Einrichtungen der Langzeitpflege gehen.
MFA und ZFA gehen leer aus
Eine einmalige Sonderleistung als Anerkennung für „die besondere Belastung und besondere Leistung“ sollen nun Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte, die 2021 für mindestens drei Monate im Krankenhaus beschäftigt waren, erhalten. Die Höhe der Prämie beträgt für für die Intensivpflegekräfte 2.500 Euro und für Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen 1.700 Euro.
Die von den ärztlichen Organisationen geforderten Bonuszahlungen an Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA und ZFA) bleiben nach wie vor unberücksichtigt. Das heißt, MFA und ZFA gehen leer aus.
In dem Entwurf heißt es wörtlich: „Auf der Grundlage eines neuen § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) erhalten Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen.“