Nachricht

Zypries kritisiert EU-Dienstleistungspaket

pr/pm
Nachrichten
Mit ihren neuen Vorschlägen schießt die Kommission weit über das Ziel hinaus, kommentiert Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries das Dienstleistungspaket der EU. Sie warnt vor weitreichenden Konsequenzen.

Die EU-Kommission hatte im Januar ein Dienstleistungspaket vorgelegt, mit dem die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden soll (siehe auch zm-online:"Das Paket, das keiner haben will") Zypries zeigte sich im Rahmen eines Treffens von Verbänden und Gewerkschaften zu dem Thema kritisch: "Deutschland hat Strukturen, die uns erfolgreich machen: Die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die duale Berufsausbildung, die Meisterpflicht und die Sozialpartnerschaft. Diese Vorteile lassen wir uns nicht kaputt machen". Insbesondere die Freien Berufe und das Handwerk wären von den Maßnahmen direkt betroffen.

Gesundheits- und Verbraucherschutz ist bedroht

Ein Teil des Paktes sieht die Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte vor. Den dazu vorgelegten Vorschlag hält Zypries für unnötig, komplex und bürokratisch. Die Mitgliedstaaten sollen zentrale Koordinierungsbehörden zur Erteilung der Dienstleistungskarte einrichten, was dem föderalen Verwaltungsaufbau in Deutschland widerspreche. Zudem bestehe laut Zypries die Gefahr, dass bestehende nationale Regelungen wie die Mitgliedschaft in Selbstverwaltungskörperschaften oder unternehmensbezogene Anforderungen für Freie Berufe unterlaufen würden.

Artikel nicht gefunden id_extern: typo3-import-article-977

<interactive-element xmlns:ns3="http://www.w3.org/1999/xlink" ns3:href="censhare:///service/assets/asset/id/" ns3:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>

Bei dem geplanten Verhältnismäßigkeitstest (Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten sollen vorab von der Kommission geprüft werden) befürchtet Zypries, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden könnten. Zypries weist darauf hin, dass bislang lediglich der Europäische Gerichtshof das Recht habe, nationale Gesetze zu verwerfen. Daher werfe der Vorschlag Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Kompetenz der demokratisch legitimierten nationalen Gesetzgeber auf.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.