Landgericht München

Der Verkauf gefakter Bewertungen ist verboten!

mg
Gesellschaft
Das Landgericht München verbietet den Verkauf erfundener Hotelbewertungen. Geklagt hatte das Urlaubsportal HolidayCheck. Das Urteil könnte Signalwirkung haben – auch Arztbewertungsportale kennen das Problem.

Gekaufte Fake-Bewertungen im Internet sind nach einem Urteil des Münchner Landgerichts rechtswidrig. Geklagt hatte das Urlaubsportal HolidayCheck gegen erfundene Bewertungen, die das Unternehmen Fivestar Marketing verkauft. Fivestar bietet im Übrigen auch Fake-Bewertungen für Onlineshops und Ärzte an.

Aufgrund des Urteils ist die im zentralamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma nun verpflichtet, die Bewertungen von Hotelgästen, die in besagten Unterkünften gar nicht übernachtet haben, zu löschen und Auskunft darüber abzugeben, von wem diese positiven Fake-Bewertungen wirklich stammen.

Ein Bewerter gab in kürzester Zeit 30 Hotels Topnoten

In einer früheren Stellungnahme gegenüber dem Handelsblatt hatte Fivestar Marketing noch erklärt, dass man ausschließlich echte Bewertungen von realen Personen vermittle, die nur dann Hotels bewerten, wenn sie dort auch zu Gast waren. In der Verhandlung konnte Fivestar Marketing jedoch nicht nachweisen, dass die Bewerter in den Hotels übernachtet hatten. HolidayCheck hatte angegeben, dass ein Fivestar-Bewerter beispielsweise innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels Topnoten gab.

Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. "Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops", warb das Unternehmen auf seiner Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 Euro am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale kaufen.

Die Bewerter hatten das Hotel nie gesehen

Die Geschäftspraxis von Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen, die bei Fake-Rezensionen im Internet auf automatisierte Verfahren setzen. Fivestar nutzt hingegen freie Mitarbeiter zur Erstellung der Bewertungen. Im speziellen Münchner Fall verbieten die Richter Fivestar nicht generell, Bewertungen auf HolidayCheck zu verkaufen – untersagt sind jedoch Rezensionen von Bewertern, "die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski Medienberichten zufolge sagte.

Das beklagte Unternehmen hat sich kürzlich umbenannt, die Rechtsform geändert und den Geschäftsführer ausgewechselt. Das werde Fivestar aber nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen HolidayCheck zu entgehen, versicherte Gawinski.

Urteil vom 14. November 2019

Az.: 17 HK O 1734/19Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

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