Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO: EU will Verstöße schärfer verfolgen

mg/pm
Gesellschaft
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar bekräftigte Brüssel den Plan, die DSGVO künftig noch konsequenter durchzusetzen. Dafür sollen auch zusätzliche Ressourcen aufgebaut werden.

Personenbezogene Daten werden rund um die Uhr verarbeitet – im Gesundheitswesen, am Arbeitsplatz, in Behörden, beim Erwerb von Waren oder dem Gebrauch von Dienstleistungen, auf Reisen oder beim Surfen im Internet.

Kennen Sie die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden?

Doch noch immer kennen viele Menschen die damit verbundenen Risiken und ihre diesbezüglichen Rechte in der Regel nicht, meldet der Europarat. "Sie wissen selten, was sie tun können, wenn sie den Eindruck haben, ihre Rechte wurden verletzt beziehungsweise wissen nicht über die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden Bescheid."

Entsprechend fordert die EU-Kommission zum Auftakt des Europäischen Datenschutztags am heutigen Dienstag, die DSGVO entschiedener umzusetzen. Die Vorschriften müssten "insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden" besser durchgesetzt werden. Dafür sei es wichtig, "dass die Mitgliedstaaten ihnen die erforderlichen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen zur Verfügung stellen".

Doch nicht nur die Arbeit der Behörden nimmt Fahrt auf: Rund jeder fünfte Deutsche (21,2 Prozent) hat laut einer repräsentativen Umfrage des eco-Verbands der Internetwirtschaft e. V. in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey bereits ein Auskunftsersuchen nach DSGVO gestellt. Entsprechend Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, von verantwortlichen Unternehmen oder Behörden zu erfahren, ob sie diese Daten zur eigenen Person verarbeiten. Ist das der Fall, dann hat der Antragsteller grundsätzlich ein Recht auf Datenauskunft.

Nur jeder Dritte ist mit der Datenauskunft der Behörden zufrieden

Mit der Antwort zufrieden war laut Umfrage jedoch nur etwa jeder Dritte (35 Prozent). Probleme gab es zum Beispiel, weil die Verantwortlichen die Infos zu spät (28,3 Prozent), unvollständig (17 Prozent), unverständlich (15,6 Prozent) oder gar nicht abgaben (8,8 Prozent). Und das, obwohl die Auskunft laut DSGVO innerhalb von vier Wochen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zu übermitteln ist. 

Der Datenschutztag wurde 2006 vom Europarat ins Leben gerufen und wird jedes Jahr inner- und außerhalb Europas gefeiert, um alle Menschen für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben dazu am Dienstag in Berlin zu einer Veranstaltung mit dem Titel"Künstliche Intelligenz -Zwischen Förderung und Bändigung"eingeladen.

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