Leserbriefe

Billiger bedeutet nicht besser

Dr. Peter Klotz
Nachrichten

Zum Titel:„ERGO Direkt/2te-ZahnarztMeinung – Ein Geschäftsmodell spaltet“, zm 3/2017, S. 18–22

Eigentlich ist jedem intelligenten Menschen klar, dass „billiger“ in der Regel nicht konsequenter‧weise auch „besser“ bedeutet. Vielmehr ist der Zusammenhang zwischen „Preis“ und „Qualität“ wohl eher ein direkter als ein indirekter.

Schon der englische Sozialreformer John Ruskin formulierte weit vor dem Jahre 1900 folgende Sätze:Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand etwas schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte. Die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die Ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen. Die Erinnerung an schlechte Qualität wäre länger als die kurze Freude am niedrigen Preis.

Das Elaborat von Herrn Holger Lehmann ist zwar „rotzfrech“ und sehr aggressiv, ignoriert aber in elementarer Weise diese allgemeingültigen Gesetze der Wirtschaft. Im Bereich von Gesundheitsdienstleistungen ist zudem die Abgabe eines Kostenvoranschlags, ohne jemals den Patienten gesehen zu haben, schon aus den Vorgaben des „Patientenrechtegesetzes“ sowie § 630 BGB nicht wirklich denkbar.

Herr Lehmann schadet nicht nur den Versicherten der ERGO Direkt, sondern auch der ERGO Direkt selbst, denn das „Auktionsportal“ der ERGO Direkt wird vom Versicherungsnehmer mit gesundem Menschenverstand schnell durchschaut werden. Herr Lehmann sollte das „Auktionsportal“ der ERGO Direkt komplett entsorgen, am besten unter der Rubrik „Gefahrmüll“. Den Ausführungen von Herrn Dr. Engel kann man nur vollumfänglich zustimmen. Auch die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer hat am 02.12.2016 ohne Gegenstimme einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Dr. Peter Klotz,Germering

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