Der amerikanische Dienstleister boomerang hat untersucht, wie besagte E-Mails geschrieben werden müssen, damit sie den Empfänger auch „erreichen“ – und folgende Regeln aufgestellt:
- Halten Sie die Betreffzeile knapp. 3 bis 4 Wörter reichen.
- Fassen Sie sich kurz. Dieses Motto gilt auch für den Inhalt der E-Mail: Zwischen 50 und 125 Wörter sind ideal. Zudem sollte die E-Mail auch gut strukturiert sein, hier können Aufzählungspunkte helfen.
- Stellen Sie Fragen. Dies ist in der Kommunikation von Praxen zwar nicht immer möglich - allerdings beantworteten im boomerang-Test mehr Empfänger die Sendung, wenn sie eine Frage enthielt.
- Schreiben Sie verständlich. Das bedeutet konkret: Der Text der E-Mail sollte so geschrieben sein, dass ihn auch Zehnjährige verstehen.
Alle Beiträge aus dem Adventskalender
Mitarbeiter am Telefon prägen das akustische Erscheinungsbild einer Praxis, sagen Kommunikationsexperten. Damit lassen sich Patientenbeziehungen pflegen - oder kaputt machen. Ein erster positiver Eindruck prägt sich ein - ein negativer auch.
In Deutschland wird laut Statistik jede zweite Ehe geschieden. Sollte es Sie als Zahnarzt/Zahnärztin treffen, dann heißt hier die Frage: Was passiert mit der Praxis?
Wenn im gleichen Haus eine weitere Zahnarztpraxis eröffnet, hat man als Zahnarzt keinen Konkurrenzschutz - außer dies ist im Mietvertrag explizit formuliert.
Die wenigsten Patienten kommen gern zum Zahnarzt. Einige davon überfällt jedoch eine regelrechte Phobie, wenn sie nur an Bohrgeräusche denken. Die richtige Musik lenkt ab.
Seit Juni 2016 gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Der neu aufgenommene § 299a im Strafgesetzbuch stellt für Zahnärzte nun das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen eines Vorteils unter Strafe.
Sie denken, Sie wissen, wie man eine E-Mail schreibt? Davon gehen wir auch aus. Und doch gibt es hier noch ein paar Tipps, die im Praxisalltag helfen können.
Eine längere Krankheit oder die Elternzeit: Praxen haben bisweilen Zeiten, in denen es personell eng wird. Worauf ist bei Zeitverträgen zu achten?
Wer in der Zahnarztpraxis arbeitet, kommt auch mit Speichel, Eiter oder Blut in Berührung – daher gelten spezielle Anforderungen, wie man die Arbeitskleidung ordnungsgemäß wäscht.
Immer häufiger bewerten Patienten ihre Zahnärzte und deren Behandlungen im Internet. Was muss man hier als Praxisinhaber hinnehmen?
Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn um 34 Cent pro Zeitstunde. Fragen und Antworten zum Thema liefert eine Broschüre des Arbeitsministeriums.
Lob bekommt und verteilt jeder gern. Aber was, wenn man als Praxisinhaber einem Mitarbeiter ein negatives Feedback geben muss? Unternehmenscoach Christina Seitter gibt Tipps, auf was man achten sollte.
Wie kann man aus zufriedenen Patienten begeisterte machen? Praxisberaterin Christa Maurer gibt Tipps, für einen außergewöhnlichen Service.
Das Jahr nähert sich dem Ende – und Ihre Mitarbeiter haben noch Resturlaub? Das sollten Sie als Praxisinhaber beachten:
Die Behandlung ist abgeschlossen, das Honorar ist zu begleichen. Doch was kann man als Praxisinhaber tun, wenn sich Kostenträger weigern, das gesamte Honorar zu begleichen?
Brückentage sind für die Urlaubs- und Schließzeitenplanung einer Praxis häufig entscheidend. Und nächstes Jahr gibt es sogar einen Feiertag mehr.
Patienten suchen vermehrt im Internet nach (zahn-)medizinischen Informationen. Auf welche Seiten Sie Ihre Patienten hinweisen sollten, damit sie nicht unseriösem Halbwissen erliegen.
Angenommen einem angestellten Zahnarzt unterläuft ein Behandlungsfehler - hat der Praxisinhaber als Arbeitgeber unter Fürsorgeaspekten seinen Arbeitnehmer von der Haftung freizustellen und für dessen Fehler einzustehen?
Kommt der Notfall in den Abendstunden sind Überstunden kaum zu vermeiden. Ein anschließendes "Dankeschön" an die helfenden Mitarbeiter reicht jedoch nicht aus. Für die Entlohnung der Mehrarbeit gibt es klare gesetzliche Regeln.
Wer früher Patienten werben wollte, der vertraute auf die Mund-zu-Mund-Propaganda. Heute läuft das Empfehlungsmarketing vielfach übers Internet.
Schnee und Eis im Winter – für Hauseigentümer ist Räumen und Streuen vor der Haustür Pflicht. Sind Ihre Praxisräume gemietet, sollten Sie sich jedoch nicht auf andere verlassen.
Noch drei Tage bis Weihnachten. Höchste Eisenbahn, Ihrem Team für die geleistete Arbeit zu danken.
Datenschutz und Datensicherheit - Begriffe, die mittlerweile wohl omnipräsent ist. Und trotzdem sind viele verunsichert, wenn es um die Handhabung im Alltag geht. Unsere Tipps für Sie.
Daddeln kann gesund sein. Nämlich dann, wenn Patienten im Wartezimmer mit dem Tablet lesen, statt in abgegriffenen Zeitschriften. Denn diese kann man am Abend desinfizieren.
Frohes Fest! Und unser letzter Tipp für Sie: Haben Sie schon mal an Geschenkgutscheine gedacht, die Patienten erwerben können?
Keine Kommentare