Medizinstudium

Landarztquote: Bewerbungsverfahren für Studienplätze in NRW gestartet

nb/pm
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Das Bewerbungsverfahren im Rahmen der Landarztquote läuft: Seit dem 31. März können sich Interessierte auf einen der 145 für das Wintersemester 2019/2020 zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze bewerben.

"Ich freue mich, dass wir die Landarztquote nun als erstes Bundesland in die Tat umsetzen", sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Zeit dränge, denn bereits heute seien mehr als die Hälfte der Hausärzte älter als 55 Jahre.

Laumann zufolge werden jedes Jahr in NRW rund 2.000 Ärzte ausgebildet, von denen rund zehn Prozent Allgemeinmediziner werden. Demgegenüber gehen jedoch deutlich mehr als 400 Hausärzte in den Ruhestand. Alleine im Jahr 2018 waren das laut Laumann 508 im Vergleich zu 255 neuen allgemeinmedizinischen Facharztanerkennungen in diesem Zeitraum.

7,6 Prozent der Studienplätze sind für angehende Landärzte reserviert

Im Rahmen der Landarztquote werden nun 7,6 Prozent der an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes verfügbaren Medizinstudienplätze an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der einschlägigen Weiterbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betroffenen eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro an das Land zahlen.

"Wir zwingen niemanden aufs Land!"

Laumann betont: "Wir zwingen niemanden aufs Land. Doch diejenigen, die sich vorstellen können, als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region tätig zu werden, sollen eine Chance auf einen Medizinstudienplatz bekommen. Auch ohne Spitzenabitur, aber mit einer entsprechenden Motivation für die gesundheitlichen Belange der Menschen auf dem Land. Ein guter Hausarzt muss nicht nur fachlich qualifiziert sein, er muss auch Empathie und Sozialkompetenz als Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs mitbringen."

Wie das Gesundheitsministerium NRW mitteilt, ist eine Bewerbung bis zum 30. April 2019 unter http://www.landarztgesetz.nrw _blank - "Externer Link zu www.landarztgesetz.nrw" möglich. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung beziehungsweise berufliche oder praktische Tätigkeiten mit 40 Prozent gewichtet. Im Rahmen der zweiten Stufe finden im Juni strukturierte Auswahlgespräche statt, in denen unter anderem Empathie und Sozialkompetenz der Bewerber gewichtet werden. Die Details regelt eine Rechtsverordnung zum Landarztgesetz, die im Februar dieses Jahres erlassen wurde.

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