Ostern: Um Ostern ergeben sich zwar keine Brückentage, aber im wesentlichen zwei Möglichkeiten, um mit möglichst wenigen Urlaubstagen das Maximum an Freizeit zu erreichen: durch Karfreitag am14. April und Ostermontag am 17. April.
Maifeiertag: Ein verlängertes Wochenende steht Anfang Mai 2017 bevor. Der "Tag der Arbeit" fällt in diesem Jahr am 1. Mai nämlich auf einen Montag.
Pfingsten: Das Pfingstfest fällt im kommenden Jahr auf Sonntag, 4. Juni und Montag, 5. Juni.
Christi Himmelfahrt: Am Donnerstag, 25. Mai ist Christi Himmelfahrt. Wer den darauf folgenden Freitag noch Urlaub nimmt, darf sich über ein langes Wochenende freuen.
Fronleichnam: In vielen Teilen Deutschlands ergibt sich im Juni 2017 eine weitere Möglichkeit für einen Brückentag. Hierbei handelt es sich um Fronleichnam, Donnerstag, 15. Juni.
Mariä Himmelfahrt: Mariä Himmelfahrt wird in Bayern (teilweise) und dem Saarland gefeiert und ist 2017 am Dienstag, 15. August.
Tag der deutschen Einheit: Der 3. Oktober fällt ebenfalls auf einen Dienstag und ist damit der zweite der bundesweiten Brückentage 2017.
Reformationstag: Auch der Reformationstag am 31. Oktober ist am Dienstag und ausnahmsweise 2017 ein bundesweiter Feiertag, weil es sich zum 500. Male jährt, dass Martin Luther seine Thesen an die Schlosskirche von Wittenberg geschlagen hat.
Allerheiligen: Dieser Feiertag am 1. November gilt nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In den betroffenen Bundesländern lohnt sich in diesem Jahr einmalig der Urlaubstag am 30.10. besonders, da man hier durch den Reformationstag am Dienstag und Allerheiligen am Mittwoch, sogar auf fünf freie Tage kommt.
Weihnachten: Auch nach Weihnachten kann man Urlaub sparen, denn da die Weihnachtsfeiertage 25. und 26.12. auf Montag und Dienstag fallen benötigt man in dieser Woche nur drei Urlaubstage. Wer vom 27. bis 29. Dezember Urlaub einreicht, kann aus drei zehn freie Tage machen. Der 1. Januar 2018 fällt auf einen Montag.
Im Netz gibt es hier noch einmal alle Brückentage im Überblick.
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Mitarbeiter am Telefon prägen das akustische Erscheinungsbild einer Praxis, sagen Kommunikationsexperten. Damit lassen sich Patientenbeziehungen pflegen - oder kaputt machen. Ein erster positiver Eindruck prägt sich ein - ein negativer auch.
In Deutschland wird laut Statistik jede zweite Ehe geschieden. Sollte es Sie als Zahnarzt/Zahnärztin treffen, dann heißt hier die Frage: Was passiert mit der Praxis?
Wenn im gleichen Haus eine weitere Zahnarztpraxis eröffnet, hat man als Zahnarzt keinen Konkurrenzschutz - außer dies ist im Mietvertrag explizit formuliert.
Die wenigsten Patienten kommen gern zum Zahnarzt. Einige davon überfällt jedoch eine regelrechte Phobie, wenn sie nur an Bohrgeräusche denken. Die richtige Musik lenkt ab.
Seit Juni 2016 gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Der neu aufgenommene § 299a im Strafgesetzbuch stellt für Zahnärzte nun das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen eines Vorteils unter Strafe.
Sie denken, Sie wissen, wie man eine E-Mail schreibt? Davon gehen wir auch aus. Und doch gibt es hier noch ein paar Tipps, die im Praxisalltag helfen können.
Eine längere Krankheit oder die Elternzeit: Praxen haben bisweilen Zeiten, in denen es personell eng wird. Worauf ist bei Zeitverträgen zu achten?
Wer in der Zahnarztpraxis arbeitet, kommt auch mit Speichel, Eiter oder Blut in Berührung – daher gelten spezielle Anforderungen, wie man die Arbeitskleidung ordnungsgemäß wäscht.
Immer häufiger bewerten Patienten ihre Zahnärzte und deren Behandlungen im Internet. Was muss man hier als Praxisinhaber hinnehmen?
Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn um 34 Cent pro Zeitstunde. Fragen und Antworten zum Thema liefert eine Broschüre des Arbeitsministeriums.
Lob bekommt und verteilt jeder gern. Aber was, wenn man als Praxisinhaber einem Mitarbeiter ein negatives Feedback geben muss? Unternehmenscoach Christina Seitter gibt Tipps, auf was man achten sollte.
Wie kann man aus zufriedenen Patienten begeisterte machen? Praxisberaterin Christa Maurer gibt Tipps, für einen außergewöhnlichen Service.
Das Jahr nähert sich dem Ende – und Ihre Mitarbeiter haben noch Resturlaub? Das sollten Sie als Praxisinhaber beachten:
Die Behandlung ist abgeschlossen, das Honorar ist zu begleichen. Doch was kann man als Praxisinhaber tun, wenn sich Kostenträger weigern, das gesamte Honorar zu begleichen?
Brückentage sind für die Urlaubs- und Schließzeitenplanung einer Praxis häufig entscheidend. Und nächstes Jahr gibt es sogar einen Feiertag mehr.
Patienten suchen vermehrt im Internet nach (zahn-)medizinischen Informationen. Auf welche Seiten Sie Ihre Patienten hinweisen sollten, damit sie nicht unseriösem Halbwissen erliegen.
Angenommen einem angestellten Zahnarzt unterläuft ein Behandlungsfehler - hat der Praxisinhaber als Arbeitgeber unter Fürsorgeaspekten seinen Arbeitnehmer von der Haftung freizustellen und für dessen Fehler einzustehen?
Kommt der Notfall in den Abendstunden sind Überstunden kaum zu vermeiden. Ein anschließendes "Dankeschön" an die helfenden Mitarbeiter reicht jedoch nicht aus. Für die Entlohnung der Mehrarbeit gibt es klare gesetzliche Regeln.
Wer früher Patienten werben wollte, der vertraute auf die Mund-zu-Mund-Propaganda. Heute läuft das Empfehlungsmarketing vielfach übers Internet.
Schnee und Eis im Winter – für Hauseigentümer ist Räumen und Streuen vor der Haustür Pflicht. Sind Ihre Praxisräume gemietet, sollten Sie sich jedoch nicht auf andere verlassen.
Noch drei Tage bis Weihnachten. Höchste Eisenbahn, Ihrem Team für die geleistete Arbeit zu danken.
Datenschutz und Datensicherheit - Begriffe, die mittlerweile wohl omnipräsent ist. Und trotzdem sind viele verunsichert, wenn es um die Handhabung im Alltag geht. Unsere Tipps für Sie.
Daddeln kann gesund sein. Nämlich dann, wenn Patienten im Wartezimmer mit dem Tablet lesen, statt in abgegriffenen Zeitschriften. Denn diese kann man am Abend desinfizieren.
Frohes Fest! Und unser letzter Tipp für Sie: Haben Sie schon mal an Geschenkgutscheine gedacht, die Patienten erwerben können?
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