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Weitere Studien zu Titandioxid folgen

mg
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Nachdem für Titandioxid eine karzinogene Wirkung bei Ratten nachgewiesen wurde, kündigt die Forschungsagentur ANSES weitere Studien an. Auch um zu zeigen, wie der Stoff die Blut-Hirn-Schranke überquert.

Im Januar sorgte eine online erschienene Studie der Zeitschrift Nature für Medienrummel: Ein französisches Forscherteam der Universität Toulouse hatte im Rattenversuch nachgewiesen, dass die orale Aufnahme des Lebensmittelfarbstoffs Titandioxid (E171), der auch in Zahnpasta Verwendung findet, in Nanopartikelgröße bei rund 40 Prozent der Tiere zum Tumorwachstum im Darmtrakt führte ( zm-online berichtete ).

Auch wenn eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen den Autoren zufolge ausgeschlossen werden kann, erhielt die Forschungsagentur ANSES von der französischen Regierung den Auftrag zu prüfen, ob die Veröffentlichung Beweise liefert, die die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veranlassen könnte, ihre Bewertung vom September 2016 für Titandioxid zu überdenken.

In ihrer Beurteilung teilt ANSES jetzt mit, dass die vorgelegten Ergebnisse derzeit zwar nicht die EFSA-Bewertung infrage stellten - wohl aber Auswirkungen beschrieben, die bisher nicht identifiziert worden seien.

Darüber hinaus verweist ANSES auf andere laufende Studien, die in Kürze veröffentlicht werden und die andere potenzielle Folgen von Titandioxid beschreiben. Diese Studien betreffen insbesondere die Fähigkeit des Stoffs, die Blut-Hirn-Schranke zu überqueren. ANSES fordert die EFSA daher auf, "alle diese Ergebnisse im Rahmen ihrer Beurteilungsarbeit an Lebensmittelzusatzstoffen" zu untersuchen.

Chemikalienagentur benötigt zwei Jahre zur Entscheidung

Die französische Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) wurde am 1. Juli 2010 gegründet. Die öffentliche Einrichtung, die den französischen Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz untersteht, beschäftigt sich regelmäßig mit Nanomaterialien.

So hatte ANSES in ihrer Stellungnahme vom 15. April 2014 zur Bewertung der mit Nanomaterialien verbundenen Risiken auf die Verfügbarkeit von ausreichenden toxikologischen Daten hingewiesen, die eine entsprechende Einstufung verschiedener Stoffe, einschließlich Titandioxid, im Einklang mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemischen Stoffen und Mischungen (CLP) möglich machten.

Nachdem Studienergebnisse die Entwicklung von Lungentumoren bei Ratte nach der Inhalation von Titandioxid zeigten, hatte ANSES der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Mai 2015 einen Vorschlag zur Einstufung von Titandioxid als krebserzeugende Substanz der Kategorie 1B (Substanz, die karzinogenes Potenzial beim Menschen hat) vorgelegt. Eine Entscheidung der ECHA dazu wird nun im zweiten Halbjahr 2017 erwartet.

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