Berechtigungsmanagement bei der Elektronischen Patientenakte

BMG wusste über die Probleme seit über einem Jahr Bescheid

ks
Erst seit Mai 2019 ist klar, die erste Version der Elektronischen Patientenakte (ePA) wird kein differenziertes Berechtigungsmanagement ent­hal­ten. Nun stellt sich heraus, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon vor mehr als einem Jahr darüber informiert war.

Die Grünen hatten dazu im Juli 2019 angefragt, seit wann das BMG darüber Bescheid wusste, dass das Einwilligungs- und Berechtigungsmanagement der ePA nicht vollumfänglich, sondern "nur sehr rudimentär und mit erheblichen Abstrichen würde ausfallen können".

Das BMG war seit April 2018 "über die Festlegung der Zugriffrechte informiert"

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, beschloss der Lenkungsausschuss der Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) bereits am 17. November 2017 in der 75. Sitzung "die grobgranulären Zugriffsrechte". Das BMG teilt mit, erst im April 2018 "über die Festlegung der Zugriffrechte informiert" worden zu sein.

Auf Nachhaken der Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink korrigierte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart nun diese Anwort. So sei das BMG bereits am 19. Dezember 2017 "per E-Mail allgemein über die Beschlüsse des Lenkungsausschusses informiert" worden. Die "konzeptionellen Eckpunkte [...] für die weiteren Projektaktivitäten für das Projekt Elektronische Patientenakte/elektronisches Patientenfach" waren laut Gebhart nicht in der E-Mail enthalten. Diese seien "auf Nachfrage am 2. August 2019 übermittelt" worden.

Im Frühjahr 2019 hatte das Bundesjustizministerium Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Daten an der ePA geäußert. Die zunächst geplanten ersten Anwendungen auf der ePA wie der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft entfallen vorerst.

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