Gutachterstelle für Gesundheitsberufe

BZÄK fordert: Ausländische Berufsabschlüsse einheitlich prüfen

nb/pm
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) plädiert dafür, die "gute Arbeit der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) als ein wichtiges Instrument bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Zahnmedizin weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen".

„Die Arbeit der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe ist ein wichtiger Baustein bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von zahnmedizinischen Berufsqualifikationen aus Drittstaaten", betont BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

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BZÄK befürwortet die zentrale Begutachtung

"Da die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation nicht immer durch eine entsprechende Prüfung, sondern auch anhand der Aktenlage festgestellt werden kann, halten wir den eingeschlagenen Weg der zentralen Begutachtung durch die GfG nach einheitlichen Kriterien und durch qualifiziertes Personal für richtig", hebt Engel hervor.

Damit werde man dem Patientenschutz und der Integration von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus dem Ausland gleichermaßen gerecht. "Daneben ist im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte eine einheitliche Regelung der Eignungs- und Kenntnisprüfung dringend erforderlich", sagt Engel. Im Unterschied zu den Ärzten existiere diese für die Zahnärzte bisher nicht.

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