Impfpflichtdebatte

BZÄK für ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

br
Praxis
Angesichts der im Bundestag abgelehnten allgemeinen Impfpflicht fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nun eine Klärung zum weiteren Prozedere bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

„Von Anfang an war uns seitens des Bundesgesundheitsministeriums versichert worden, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde später eine allgemeine Impfpflicht folgen. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass nicht nur die Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen allein die Lasten der Corona-Bekämpfung zu schultern hätten“, erklärte Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, gegenüber den zm. Mit der gestrigen Entscheidung des Bundestages müsse jetzt geklärt werden, wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht.

Die vorhandenen Daten zeigen in der Zahnmedizin eine überdurchschnittlich hohe Impfquote bei Zahnärzten und Praxispersonal. Dennoch gebe es auch Regionen, in denen Versorgungsengpässe zu befürchten seien, erklärte Benz. Hinzu kommt, dass das Auftauchen der Omikron-Variante die Wirkung der vorhandenen Impfstoffe erheblich beeinträchtigt hat. „Ein Fremdschutz ist mit dem gegenwärtigen Impfstoff kaum noch machbar. Insofern hat auch die Intention, mit der eigenen Impfung Patientinnen und Patienten zu schützen, ihre Grundlage verloren. Darüber hinaus entsteht den Praxen ein hoher Aufwand bei der Verwaltung und dem Handling des Personaleinsatzes mit der vorhandenen gesetzlichen Regelung. Deshalb plädieren wir seitens der Bundeszahnärztekammer für ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, erklärte Benz gegenüber den zm.

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