Niederlande: Der CED schaltet sich in die Debatte um eine autonome DH ein

Deshalb sollte sie nicht röntgen dürfen

ck/pr
In die Debatte um eine autonome DH in den Niederlanden hat sich jetzt der Präsident des Council of European Dentists (CED), Dr. Marco Landi, eingeschaltet. In seinem Brief vom 19. März an den niederländischen Gesundheitsminister Bruno Bruins unterstreicht er die alleinige Verantwortung des Zahnarztes für die Mundgesundheit des Patienten.

Landi weist als CED-Präsident nachdrücklich darauf hin, "dass der Zahnarzt eine führende Rolle einnehmen muss, um stets die bestmögliche Aufsicht über die Behandlung und die fortlaufende Versorgung zu gewährleisten". Der Zahnarzt sei verantwortlich für die Mundgesundheit der Patienten und das Ergebnis der klinischen Behandlung - und daher der einzige Fachmann, der entscheiden kann, welche Aufgaben an das zahnärztliche Team delegiert werden sollen.

Der Zahnarzt istverantwortlich - und damit der Entscheider

Dies sei besonders relevant angesichts der Risiken, die mit der Komplexität der individuellen Patientenumstände verbunden seien - einschließlich der Notwendigkeit, bei Patienten mit mehreren Erkrankungen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu berücksichtigen.

Landi betont in dem Zusammenhang die wichtige Rolle der DHs im zahnärztlichen Team einnehmen - sie sollten sich aber auf Prävention und Nachsorge sowie auf die Mundgesundheitsberatung der Patienten konzentrieren.

Der CED - der Verband europäischer Zahnärzte

Der CED ist ein europäischer Non-Profit-Verband, der über 340.000 Zahnärzte in ganz Europa vertritt.Der Verein wurde 1961 gegründet und war bis 2006 als EU-Verbindungsausschuss für Zahnärzte (EU DLC) bekannt. Er besteht derzeit aus 32 nationalen zahnärztlichen Vereinigungen aus 30 EU- und EFTA-Ländern.Ziel des CED ist die Förderung hoher Standards in der Mundgesundheitspflege und Zahnmedizin mit einer effektiven, auf die Patientensicherheit ausgerichteten Berufspraxis.

Landi verweist auf Artikel 36 der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EC. Dort seien die Tätigkeitsfelder eines Zahnarztes eindeutig festgelegt. Außerdem habe der Europäische Gerichtshof geurteilt (C-437/03), dass es nicht zulässig sei, wenn Personen, die die Ausbildungsvorgaben dieser Richtlinie nicht erfüllen, professionelle zahnärztliche Tätigkeiten ausüben.

Durch die Pläne des niederländischen Gesundheitsministeriums sieht Landi die ganzheitlich ausgerichtete Patientenversorgung in Gefahr. Die Bedingungen für die zahnärztliche Versorgung seien so multifaktoriell und verzahnt, dass eine bruchstückhaft ausgerichtete Herangehensweise nur als problematisch bezeichnet werden könnte, erklärt er in dem Brief an den Minister.

Die Patientensicherheit ist in Gefahr

Es sei überdies ausgesprochen inefektiv, wenn Patienten mit einem ähnlichen Problem zuerst eine DH und danach einen Zahnarzt aufsuchen. Man könne von einer DH nicht erwarten, dass sie Patienten über Behandlungen informiert, die jenseits der Grenzen ihres Aufgabenbereichs liegen. Das könnte auch zur Folge haben, dass Patienten so nicht über die volle Bandbreite einer möglichen Behandlung informiert werden. Und damit wäre ganz offensichtlich die Patientensicherheit bedroht.

Zum Hintergrund

Im Rahmen eines Modellversuchs will das niederländische Gesundheitsministerium der DH eine größere Autonomie ihrer Tätigkeit einräumen. DHs, die über eine vierjährige Ausbildung verfügen, dürfen ab 2020 selbstständig Leistungen erbringen, die bisher nur Zahnärzten vorbehalten waren. Es handelt sich um:

  • die Verabreichung von Lokalanästhesien

  • die Behandlung primärer Karies

  • die Anfertigung und Beurteilung von Röntgenaufnahmen in Form von Einzel- und Bissflügelaufnahmen auf eigene Entscheidung.

Die niederländische Zahnärzteorganisation reagiert mit scharfer Kritik. Die Bundeszahnärztekammer warnt vor einer Dynamik mit Sogwirkung auf andere europäische Länder.

Scharfe Kritik übt Landi insbesondere an den Plänen der niederländischen Regierung, der DH selbstständig die Anfertigung von Röntgenaufnahmen zu gestatten.

Mit Rückgriff auf die Strahlenschutzverordnung  2013/59 belegt Landi, dass DH nur Karies diagnostizieren können und nicht über erforderlichen Kompetenz verfügen, alle Anomalien und Erkrankungen, die eine Röntgenaufnahme abbildet, zu erkennen. Deshalb sei es nicht ratsam, dass eine DH unabhängig vom Zahnarzt röntgen darf.

"Since dental hygienists can only diagnose caries but do not have the competences to diagnose all the anamolies and diseases that could appear on an x-ray, it cannot be advised that dental hygienists carry out xrays independently."

 CED-Präsident Dr. Marco Landi

Letztlich macht Landi auf die Probleme der Berufsanerkennung aufmerksam, wenn DHs aus europäischen Ländern in den Niederlanden arbeiten wollen. Wie will man die Vergleichbarkeit von DH-Diplomen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gewährleisten und regulieren? Was tut man zur Qualitätssicherung der Arbeit von DHs allgemein? Hier ergeben sich für den CED-Präsidenten viele ungelöste Fragen.

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