Der Präsident des Bundessozialgerichts im Interview

Eine Lobbygruppe darf nicht entscheiden, was die Krankenkasse bezahlt

sg
"Es kann nicht sein, dass die Stärke einer Lobbygruppe darüber entscheidet, ob eine denkbare Leistung von den Krankenkassen finanziert werden muss, andere dagegen nicht!" Der Präsident des Bundessozialgerichts, Dr. Rainer Schlegel, zum Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Leistungen qua seines Amtes in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen.

Sie haben sich zu dem Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geäußert, manche Entscheidungen, die der G-BA zu treffen hat, in die Verantwortlichkeit des

Bundesgesundheitsministeriums(BMG) zu überführen. War Spahns Vorschlag der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, oder was war der Anlass, hier als oberster Richter Stellung zu beziehen?

Dr. Rainer Schlegel:

Sie sprechen einen Aspekt an, der auch Gegenstand der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts am 5. Februar 2019 war und der mit der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), am Rande auch mit Plänen des Bundesgesundheitsministers sowie der Selbstverwaltung zu tun hat.

Ich habe aber - um dies klarzustellen - absolut keinen Grund, den Bundesgesundheitsminister Spahn für seine politischen Vorschläge zu kritisieren oder ihm gute Ratschläge zu erteilen. Es ist Aufgabe des Bundesgesundheitsministers, das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fortzuentwickeln und zukunftsfest zu machen.

Das ist angesichts der demografischen Situation, in der wir uns befinden und die sich noch deutlich verschärfen wird, eine Herkulesaufgabe. Dies gilt erst recht, wenn sich - und danach könnte es aussehen - die Konjunktur eintrüben sollte und die Quellen für Beiträge und Steuern nicht mehr so sprudeln wie in den letzten Jahren. Diese Herausforderung hat Herr Spahn angenommen.

Weshalb soll der G-BA "Assistenz" bekommen? Wie bewerten Sie die Arbeit des G-BA?

Die Arbeit des G-BA ist komplex. Den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu ermitteln, braucht seine Zeit. Manchen geht die Einführung neuer Methoden etc. nicht schnell genug. Insgesamt ist für mich aber ganz klar: Die GKV ist gut aufgestellt und dazu trägt der G-BA maßgeblich bei. Sie bietet den Versicherten eine sehr gute Gesundheitsversorgung und den Leistungserbringern, zu denen auch die Zahnärzte gehören und die unsere Versorgung bewerkstelligen, eine auskömmliche Vergütung.

Das innerhalb der GKV in über 100 Jahren gewachsene System der Selbstverwaltung und die Arbeit insbesondere des G-BA haben sich bewährt. Ich sehe es als meine Aufgabe an, mich dann zu Wort zu melden und die eine oder andere kritische Anmerkung anzubringen, wenn ich der Meinung bin, dass in der politischen Diskussion bestimmte Aspekte übersehen werden oder zu kurz kommen.

Wo sehen Sie in jüngster Zeit den aktuellen Bedarf sich zu Wort zu melden?

Ein solcher Punkt ist die gute Arbeit des G-BA, die teilweise infrage gestellt wird. Der G-BA ist Teil des Systems der gemeinsamen Selbstverwaltung der GKV und zugleich ihr höchstes Gremium. Die gemeinsame Selbstverwaltung ist ein prägendes Organisations- und Strukturprinzip der Sozialversicherung. Im Recht der GKV spielt sie im Zusammenwirken von Leistungserbringern und Leistungsträgern eine besonders hervorgehobene Rolle.

Trägerorganisationen des G-BA sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die Leistungserbringer sind in diesem Gremium also repräsentiert, sie reden mit! Aber nicht nur das: Das Beschlussgremium des G-BA besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern und den von den Spitzenorganisationen der Gemeinsamen Selbstverwaltung benannten Vertretern. Patientenvertreter haben - jedenfalls bisher - kein Stimm- aber ein Mitberatungsrecht.

Der G-BA hat die Aufgabe und Kompetenz, die vom Gesetzgeber selbst geregelten und angelegten Leistungen näher zu konkretisieren. Der G-BA hat diejenigen Bestimmungen zu treffen, die zur Gewährung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung erforderlich sind. Er legt insbesondere fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV im Einzelnen übernommen werden. Und er hat die Aufgabe, die Qualität der Leistungserbringung in der GKV zu sichern.

Das Bundesgesundheitsministerium sollte nach einem bekannt gewordenen Entwurf eines Änderungsantrags zum Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 9. Januar 2019 ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unabhängig von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot zur Versorgung zuzulassen. Es sollte dabei auch von Einschätzungen des G-BA abweichen können. Dies hielte ich für keine gute Entwicklung - ob dieser Vorschlag weiterverfolgt und letztlich umgesetzt wird, muss man abwarten.

Weshalb sehen Sie diesen zweiten Weg, Leistungen in den Leistungskatalog der GKV zu bringen, nicht als eine gute Entwicklung an?

Es ist sozusagen die "Magna Charta" der GKV, dass Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Ich will hier ausdrücklich eine Lanze für den G-BA und insbesondere die Methodenbewertung nach den Maßstäben der evidenzbasierten Medizin brechen. Die Konkretisierung der gesetzlicher Vorgaben im Gesundheitswesen durch die sachkundigen Selbstverwaltungspartner hat sich in der Praxis bewährt. Gerade weil zwischen einem angemessenen Niveau der Gesundheitsversorgung auf der einen Seite und einer tragbaren Höhe der Beiträge zur GKV auf der anderen Seite ein Spannungsfeld besteht und weil erhebliche finanzielle Mittel in diesem Markt bewegt werden, sind die zu treffenden Entscheidungen hochkomplex und nicht immer populär.

Eine Entscheidungsfindung durch den G-BA gewährleistet ein hohes Maß an Sachkunde und die transparente Partizipation gegenläufiger Interessen. Eben deshalb hat sich der Gesetzgeber insoweit eine Selbstbeschränkung auferlegt. Angesichts der zu schützenden Rechtsgüter - es geht auch um Leben und Tod der Patienten - und der Komplexität der Materie (Medizin, Pharmazie etc.) ist sie der Parteipolitik entzogen. Durch die drei unparteiischen Mitglieder und insbesondere den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA wird bereits institutionell ein Interessenausgleich gewährleistet.

Nur einheitliche Standards führen zu Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Solche einheitlichen Standards sind aus Gründen der (Gesundheits-)Gefahrenabwehr und sozialen Teilhabe unerlässlich.

Es kann nicht sein, dass die Stärke einer Lobbygruppe darüber entscheidet, ob eine denkbare Leistung von den Krankenkassen finanziert werden muss, andere dagegen nicht. Die Arbeit des G-BA hat dafür gesorgt, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein hohes Sicherheitsniveau erreicht wurde und größere Skandale ausgeblieben sind. Das sollte man nicht leichtfertig auf Spiel setzen.

Wie sehen Sie die Entwicklung im Verhalten der Politik zur Selbstverwaltung? Sehen Sie eine Verschärfung?

Ich sehe eine Verschärfung der Verteilungskonflikte unter den verschiedenen Gruppen von Leistungserbringern auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine Verschärfung des Tons insbesondere zwischen Krankenkassen und den Krankenhausgesellschaften.

Meiner Meinung nach sollten sich sämtliche Akteure des Gesundheitswesens und insbesondere der GKV darauf besinnen und sich bewusst machen: Es geht um die Gesundheit der Versicherten. Diese stehen im Zentrum der GKV. Und es sind die Versicherten und Arbeitgeber - soweit es sich um versicherte Arbeitnehmer handelt - die das ganze System mit ihren Beiträgen finanzieren. Auch hier gibt es Akzeptanz- und Belastungsgrenzen, die man nicht unbedingt austesten sollte.

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