23 provokante Thesen

Expertengruppe watscht Corona-Politik ab

pr
Erneute Kritik an der Politik der Bundesregierung zur Corona-Krise übt eine Gruppe Gesundheitsexperten. COVID-19 ist für sie kein Grund, "in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln" außer Kraft zu setzen.

In insgesamt 23 Thesen äußert eine Gruppe von namhaften Gesundheitsexperten rund um den Vorstand des BKK-Dachverbandes Franz Knieps Zweifel an den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie.

SARS-CoV-2/Covid-19 sei eine typische Infektionskrankheit, die enorme Auswirkungen auf die Gesundheit, auf die Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung und auf die sozialen Systeme haben könne. Die Pandemie gebe aber keinen Anlass dafür, „in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale infrage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen".

Gewünscht sind fantasievollere und erfindungsreichere Lösungen

Dies gelte insbesondere für den Umgang mit den vulnerablen Gruppen, schreiben die Experten. Auf der Suche nach spezifischen Präventionsstrategien müsste die gesellschaftliche Lösungskompetenz doch fantasievoller und erfindungsreicher ausgestattet sein, als dies "durch den mechanistischen Reflex zu Kontaktsperren und sozialer Isolation“ reflektiert werde.

Die Thesen gliedern sich in drei Teile: Epidemiologie, Prävention und gesellschaftspolitische Auswirkungen. Hier einige Kernaussagen.

1. Epidemiologie

Den Autoren fehlt es an „energisch vorangetriebene Kohorten- und Clusterstudien“, die Daten zur Prävalenz von SARS-CoV-2/Covid-19 in einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe und in Hochrisikogebieten (aktuell und im Verlauf) verfügbar machen, zunehmend auch begleitet von Antikörperbestimmungen (Seroprävalenz).

Da es sich bei der Durchführung der Corona-Tests aktuell um ein anlassbezogenes Vorgehen handele, sei bei den täglich gemeldeten Fallzahlen nicht erkennbar, ob es sich dabei um tatsächlich neu aufgetretene Fälle oder um den Effekt der Ausweitung der Stichprobe handelt. Auch der Bezug auf die Zahl der täglich durchgeführten Tests wäre für die Autoren schon ein Fortschritt.

Gemeldete Zahlenangaben: widersprüchlich und verwirrend

Der Anteil der positiven Testergebnisse falle wohl derzeit ab, aber die gemeldeten Zahlenangaben seien widersprüchlich und verwirrend. Zur Beurteilung der Sachlage halten die Autoren ganz besonders die Zahl der asymptomatisch Infizierten für notwendig, da diese als Kennzahl der Krankheitslast und als Treiber der Epidemie eine besondere Rolle spielten.

Der Bericht über die „Genesenen“ ist für die Autoren irreführend, da die Zahl der Erkrankten nicht bekannt ist sei. Sie fordern eine bessere Information der Öffentlichkeit bezüglich der Sterbefälle, denn hier werde täglich ein Prozentsatz (gegenwärtig 3,8 Prozent) angegeben, der sich auf die Zahl der gemeldeten Fälle bezieht, ohne dass die Grundgesamtheit bekannt wäre (3,8 Prozent wovon?) oder man alternativ die Zahl der Krankenhausaufnahmen zugrunde legen würde.

Wie die Autoren betonen, ist COVID-19 eine nosokomiale und herdförmig auftretende Infektion: Die Epidemie breite sich zum einen homogen in der Bevölkerung aus, zum anderen trete die nosokomiale und herdförmige Ausbreitung in Institutionen (Gesundheitswesen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) und sogenannten Clustern immer mehr in den Vordergrund. Dieser herdförmige Ausbreitungstyp sei in seinem Muster nicht vorhersehbar und müsse bei den Präventionsmaßnahmen einen der wichtigsten Schwerpunkte darstellen.

2. Prävention

Die positiven Auswirkungen des Lockdown auf den Verlauf der Epidemie sind für die Autoren schwer abzuschätzen. Sichere Hinweise auf eine Wirkung existierten bislang nicht, schreiben sie. Einfache unkontrollierte Beobachtungen über den Zeitverlauf reichen ihrer Auffassung nach nicht aus.

Schließe man unerwünschte Nebeneffekte mit ein, sei zunächst ein Zurückdrängen von nicht durch SARS-CoV-2/Covid-19 bedingten Erkrankungen zu beobachten. Die sei durch Umorganisation der Gesundheitseinrichtungen zugunsten der Versorgung von Covid-19- Kranken und zur Vorhaltung von Reservekapazitäten zustande gekommen (zum Beispiel der Rückgang der Schlaganfall-Patienten).

Für nicht weniger bedeutend halten die Experten die psychosozialen Folgen der Präventionsmaßnahmen, vor allem, soweit sie die Einschränkungen der Freizügigkeit betreffen. Diese Folgen reichen von einer Verschlechterung der sozialen Situation über die zunehmende Gewalt im häuslichen Bereich bis hin zu Erkrankungen und Tod.

Fortschreibung des Thesenpapiers vom April

Die Autoren plädieren dafür, das zielgruppenspezifische Prävention an die Stelle von „Social distancing“ treten sollte: Es sollte eine Diskussion angestoßen werden, wie Risikogruppen zu definieren sind. Zielführend sind für die Experten hier mehrdimensionale Scores, die die Eigenschaften Alter, Komorbidität, nosokomiales Risiko und Cluster-Zugehörigkeit kombinieren.

Ein Rahmen, der auf einer dauerhaften Bedrohungssituation beruht, kann nur kurzfristig aufrechterhalten werden

Gerade Kinder mit geringeren Bildungschancen seien durch die Schließung von Kindergärten und Schulen besonders betroffen, erklären die Gesundheitsexperten. Weiterhin zeigten Studien, die zum Beispiel zur Wirksamkeit von Schulschließungen auf den Verlauf dieser (und anderer) Epidemien vorliegen, nur eine marginale Wirkung. Die Autoren empfehlen, im Bereich der Kindergärten und Schulen die Rückkehr zu einer möglichst weitgehenden Normalisierung zu beschreiten.

Ferner mahnen die Autoren eine verbesserte Kommunikation an. Wörtlich heißt es dazu in dem Papier: „Ein Kommunikationsrahmen (framing), der auf einer dauerhaften, unabänderlichen Bedrohungssituation beruht, kann nur kurzfristig aufrechterhalten werden und muss durch positive Botschaften, die auf die Lösungskompetenz der Bürger und Bürgerinnen Bezug nehmen, ergänzt oder besser abgelöst werden.“

3. Gesellschaftspolitische Auswirkungen

Die Autoren weisen darauf hin, dass die deutsche Verfassung für den Fall einer Pandemie keinen Ausnahmezustand kennt, der eine Abweichung von Aufgabenzuordnungen und Kompetenzen des föderalen Staatsaufbaus und der demokratischen Gewaltenteilung erlauben würde.

Ausdrücklich unterstreichen sie: „Zwar kann in Grundrechte auch der gesamten Bevölkerung eingegriffen werden, doch bedürfen Eingriffe stets einer legitimen Rechtfertigung und eines transparenten Abwägungsprozesses zwischen konkurrierenden Grundrechten sowie zwischen Grundrechten und Schutzpflichten des Staates. Je länger Beschränkungen andauern, desto stärker ist der Zwang zu kontinuierlicher Evaluation ausgeprägt, speziell in Bezug auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.“

Die Thesen - Auszüge

Die Thesen - Auszüge

  • Das Virus SARS-CoV-2 und die davon verursachte Erkrankung Covid-19 weisen die Charakteristika einer typischen Infektionskrankheit auf. Die mittlere Inkubationszeit beträgt 5 Tage, es besteht eine circa 2 Tage währende präsymptomatische Phase mit hoher Infektiosität, der oligo- bzw. asymptomatische Verlauf ist häufig, hohes Alter und bestehende Vorerkrankungen bedingen eine schlechte Prognose und die Letalität liegt insgesamt unter 1 Prozent. Bei lokaler Überlastung von Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen durch herdförmige Ausbreitung (zum Beispiel große Veranstaltungen) oder mangelnde Organisation beziehungsweise Ausstattung (zum Beispiel Schutzkleidung) kann es zu schweren nosokomialen und herdförmigen Ausbrüchen kommen.

  • Die Aussagekraft der täglich gemeldeten Neuinfektionen in der jetzigen Form ist (sehr) gering. Sie sollte dringend um die Zahl der im gleichen Zeitraum getesteten Personen ergänzt werden, damit sich die informierte Öffentlichkeit ein zutreffendes Bild über die Situation machen kann. Außerdem ist zu überlegen, ob die gegenwärtig täglich berichteten Zahlen bei einem inhomogen ablaufenden Infektionsgeschehen für die Beurteilung des Verlaufs aussagefähig sind.

  • Es ist zu fordern, dass der tägliche Bericht zusätzlich die Zahl der asymptomatischen Infizierten und die neu gestellten Indikationen zur Intensivtherapie umfasst beziehungsweise diese mehr in den Vordergrund stellt. Diese Angaben können der Öffentlichkeit die realistische Beurteilung der Situation enorm erleichtern.

  • Das RKI muss die Grundgesamtheit, auf die sich die Sterblichkeit bezieht, in seiner täglichen Berichterstattung genauso nennen wie die zurechenbare Letalität. Der Bezug auf die gemeldeten Fälle ist wegen der Dunkelziffer durch nicht gemeldete Fälle methodisch unzulässig. Die Obduktion der im Zusammenhang mit COVID-19 gestorbenen Patienten muss verpflichtend eingeführt werden, um diesen zentralen medizinischen und epidemiologischen Zusammenhang aufzuklären und außerdem Informationen für die Behandlung (und Diagnostik) zu gewinnen.

  • Die SARS-CoV-2/Covid-19-Epidemie wird die weitere Entwicklung der nationalen Gesundheitssysteme prägen. Bereits jetzt sind Unterschiede in der Bewältigung der Problematik sichtbar, die durch Erreger- oder Wirtseigenschaften kaum erklärbar erscheinen. Es wird notwendig sein, gezielt über die Steigerung der Resilienz der Systeme nachzudenken.

  • Die deutsche Verfassung kennt für den Fall einer Pandemie keinen Ausnahmezustand, der eine Abweichung von Aufgabenzuordnungen und Kompetenzen des föderalen Staatsaufbaus und der demokratischen Gewaltenteilung erlauben würde. Zwar kann in Grundrechte auch der gesamten Bevölkerung eingegriffen werden, doch bedürfen Eingriffe stets einer legitimen Rechtfertigung und eines transparenten Abwägungsprozesses zwischen konkurrierenden Grundrechten sowie zwischen Grundrechten und Schutzpflichten des Staates. Je länger Beschränkungen andauern, desto stärker ist der Zwang zu kontinuierlicher Evaluation speziell in Bezug auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit ausgeprägt.

Quelle: Thesenpapier 2.0

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.