Frist bis zum 30. April gesetzt

FDP fordert größeren Schutzschirm für Zahnärzte

silv
Die FDP-Fraktion fordert einen größeren Schutzschirm für Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Hebammen. Die Bundesregierung soll demzufolge bis zum 30. April einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Die Bundestagsfraktion der FDP bewertet die Maßnahmen für Zahnärzte und Heilmittelerbringer als unzureichend. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der analog zum Artikel 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes alle weiteren betroffenen Leistungserbringer im Gesundheitssystem für finanzielle Hilfen aus Mitteln der GKV berücksichtigt.

Der Antrag kommt vom Rechtsanwalt und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg. Der FDP-Abgeordnete hatte bereits kurz nach der Ankündigung des Schutzschirms die Unterstützung für Zahnärzte als zu niedrig bemessen kritisiert. Am Ende würden Zahnärzten nach den derzeitigen Plänen nur 15 Prozent der zu erwartenden Gesamt-Umsatzfälle ersetzt.

Heilmittelerbringer (darunter fallen etwa Physiotherapeuten und Logopäden) erhielten demnach nur eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent des Umsatzes des 4. Quartals 2019. Diese Zahlung reicht nach Einschätzung der FDP spätestens ab Juli 2020 nicht mehr aus.

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