Antrag im Bundestag

FDP fordert mehr Sicherheit bei Aligner-Behandlungen

mg
Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag, gewerbliche Aligner-Behandlungen ohne vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung zu unterbinden. Ist damit Schluss mit den Abdrucksets per Post?

In einer Vorabfassung des Antrags heißt es, der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern,

gemeinsam mit den zuständigen Selbstverwaltungsgremien und Ländern Maßnahmen zu ergreifen, damit Aligner-Behandlungen nicht mehr von gewerblichen Unternehmen ohne eine vollumfängliche zahnheilkundliche Begleitung durch approbierte Kieferorthopäden oder Zahnärzte angeboten werden können,

die bestehenden Gesetze daraufhin zu überprüfen, dass sie im Interesse der Patientensicherheit schnell und effektiv durchgesetzt werden können und im Bedarfsfall für rechtliche Klarheit zu sorgen,

dem Bundestag bis zum 31. März 2021 über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Die FDP argumentiert, dass nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) Behandlungen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zum Schutz der Patienten und der Versorgungsqualität allein in der Verantwortung der Zahnärzte und Kieferorthopäden liegen. Folgerichtig dürften auch Aligner-Behandlungen nu von Kieferorthopäden oder Zahnärzten durchgeführt werden, da die Veränderung der Zahnstellung einen Eingriff in das stomatognathe System und insbesondere den Zahnhalteapparat darstellt.

Keine Kosmetik, sondern eine zahnheilkundliche Behandlung

„Anomalien der Zahnstellung" sind in § 1 Abs. 3 ZHG als Krankheit definiert”, schreibt die FDP weiter, „so dass die Korrektur von Fehlstellungen eine Behandlung einer Krankheit im Sinne des ZHG darstellt.” Insofern handele es sich bei einer Aligner-Therapie nicht um eine kosmetische, sondern eine zahnheilkundliche Behandlung.

„In den vergangenen Jahren sind aber auch Unternehmen in diesen Markt eingestiegen, die meist über das Internet eine Behandlung oft ohne die Begleitung eines Kieferorthopäden oder eines approbierten Zahnarztes anbieten”, beklagt die Fraktion. Die Geschäftspraxis, Patienten Abdruck-Sets mit Alginat-Masse nach Hause zu liefern, damit diese selbst ein analoges Kiefer-Modell erstellen, führe zu einer „Therapie des Patienten in Eigenregie” mit hohen gesundheitlichen und finanziellen Risiken.

Verbotene Ausübung der Zahnheilkunde zu gewerblichen Zwecken?

„Die Verantwortung für zahnheilkundliche Behandlungen liegt (...) ausschließlich in der Verantwortung von approbierten Zahnärzten. Sie entscheiden im Einzelfall, ob Teilaufgaben vom zahnärztlichen Fachpersonal unter Aufsicht unternommen werden können”, verdeutlicht die FDP. „Alles davon Abweichende ist eine verbotene Ausübung der Zahnheilkunde zu gewerblichen Zwecken.”

Problematisch sei, dass die sonst bei Heilbehandlungen übliche Aufsicht und Überwachung durch die Organe der Selbstverwaltungskörperschaften bei gewerblichen Anbietern nicht stattfindet, da diese nur Tätigkeiten ihrer Mitglieder verfolgen können.

Fazit der FDP: „Wenn aber eine Behandlung durch die Patienten selbst und ohne Kontrolle von Kieferorthopäden oder Zahnärzten vorgenommen wird, kann die Aufsicht und Überwachung durch die Organe der Selbstverwaltungskörperschaften nicht stattfinden.”

In ihrer Begründung verweist die FDP-Fraktion außerdem auf eine Bewertung des Senats der Hansestadt Hamburg – der Aligner-Behandlungen eindeutig als zahnheilkundliche Tätigkeit ansieht – sowie auf die kritische Haltung der Bundeszahnärztekammer, des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie sowie der Deutschen Gesellschaft für Aligner Orthodontie.
Auch bestätige ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (34 O 1/19, zm berichtete ), dass gewerbliche Anbieter von Alignertherapien "standardunterschreitend" arbeiten und das OLG Schleswig urteilte, dass die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihre Mitglieder weiterhin vor Kooperationen mit einem Aligner-Anbieter warnen darf.

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