Weißer Farbstoff in Zahnpasta

Frankreich verbietet Titandioxid in Lebensmitteln

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Wegen gesundheitlicher Bedenken verbietet Frankreich den weißen Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171) ab 2020 in Lebensmitteln. E171 steckt unter anderem in Mozzarella, Hustenbonbons - und Zahnpasta.

Mit dem Verbot will der französische Umweltminister François de Rugy vorsorglich das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die diesen Farbstoff enthalten, verhindern.

Verwendung von Titandioxid

Wikipedia

Die französische Gesundheitsbehörde Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation (ANSES) hatte zuvor im Auftrag der Ministerien für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherfragen und Landwirtschaft eine aktuelle Stellungnahme zu Titandioxid vorgelegt.

Eine Gesundheitsgefahr könne nicht ausgeschlossen werden

Darin kommt die ANSES zu dem Ergebnis, dass eine Risikobewertung aufgrund fehlender Daten nicht möglich sei und eine Gesundheitsgefahr für Menschen deshalb nicht ausgeschlossen werden könne. Die Gesundheitsbehörde hatte den Herstellern vorgeworfen, entsprechende Daten nicht geliefert zu haben. Deshalb sei es nun unmöglich, verbleibende Unsicherheiten zu beseitigen, um die Sicherheit des Weißpigments zu gewährleisten.

"Insbesondere konnte aufgrund fehlender Daten keine akzeptable Tagesdosis für diesen Zusatzstoff festgelegt werden", teilte daraufhin das Umweltministerium mit.

Das Gutachten der französischen Gesundheitsbehörde ANSES

Für ihr Gutachten hatte eine von ANSES eingesetzte Expertengruppe eine Literaturrecherche zur oralen Toxizität von E171 durchgeführt. Insgesamt wurden 25 neue Studien zu E171 identifiziert, die seit 2017 veröffentlicht wurden. Davon belegen einige zelluläre Veränderungen bei Mäusen oder Entwicklungsabweichungen bei Wirbellosen sowie genotoxische in vitro-Effekte durch oxidativen Stress. Keine dieser neuen Studien bestätigt oder widerlegt indes die potenzielle karzinogene Wirkung.

Die Europäische Chemikalienagentur Echa hatte 2017 vorgeschlagen, Titandioxid in die Kategorie 2 einzustufen, was bedeutet, dass die Substanz in Verdacht steht, bei Inhalation Krebs zu erregen. Frankreich hatte die EU bereits im Februar 2018 aufgefordert, die Zulassung von E171 so lange auszusetzen, bis ein Prüfbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt. Noch vor zwei Wochen hatte die EU allerdings ihre Entscheidung vertagt, Titandioxid als Gefahrenstoff einzustufen. Für Deutschland kündigte das Bundesagrarministerium an, den französischen Vorstoß darauf hin zu überprüfen, ob ein Verbot begründet ist.

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