Reaktion auf Vorstoß vom Ärzteverband MEDI GENO Deutschland

gematik sieht sich beim Konnektor nicht in der Verantwortung

ck/pr/pm
Die Ausstattung der Praxen und ihr Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der gematik. Dies betreffe insbesondere den Konnektor, teilte die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH mit.

Die gematik nimmt dabei Bezug auf den Ärzteverband MEDI GENO Deutschland, der angeregt hatte, dass sich Leistungserbringer bei Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und Haftung im Zusammenhang mit der TI – insbesondere mit dem Konnektor – mit einem Musterschreiben an ihre IT-Dienstleister als auch an die gematik wenden sollten.

Insbesondere der Konnektor liege außerhalb der Verantwortung der gematik


Der gematik weist nun darauf hin, dass die Fachanwendungen, Komponenten und Dienste der TI gemäß der gesetzlichen Vorgaben – auch unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) – spezifiziert werden. Auf Grundlage dieser Spezifikationen würden die Komponenten und Dienste der TI sowie deren Anbieter dann von der gematik geprüft und zugelassen sowie der sichere und datenschutzgerechte Betrieb überwacht.
"Ausstattung und Anschluss der medizinischen Einrichtungen an die TI liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der gematik und erfolgen durch die jeweiligen IT-Dienstleister der Leistungserbringer", betont die gematik. Dies betreffe insbesondere den Konnektor.

Schutzfunktion des Konnektors "

Schutzfunktion des Konnektors

"

gematik


Die gematik lege die funktionalen Vorgaben für den Konnektor fest, sei selbst aber weder Anbieter, Hersteller oder Betreiber des Konnektors. "Betreiber des Konnektors im Sinne der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft und bestimmungsgemäßen Nutzung ist vielmehr die jeweilige Leistungserbringerorganisation, sprich „die Praxis“", heißt es in der Stellungnahme.

"Betreiber des Konnektors ist die Praxis"


Zu dem MEDI GENO-Musterschreiben und die in dem Zusammenhang geforderten Bestätigungen über einen Haftungsausschluss nach Angriffen auf die TI, teilt die gematik mit, dass sie "uneingeschränkt zu der grundsätzlichen Einschätzung hinsichtlich des Ausscheidens einer Haftung eines Leistungserbringers im Falle der bestimmungs- und anforderungskonformen Verwendung und Aufstellung zugelassener TI-Komponenten steht".
Eine sach- und fachgerechte Installation der Anbindung an die TI durch den Dienstleister setze  grundsätzlich die Einhaltung der Hinweise und Dokumente des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der gematik voraus.

Hinweise für Dienstleister im Fachportal

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