Antikorruptionsgesetz

Kritik der Länder bleibt ohne Folgen

mg
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Änderungsbedarf am 2016 in Kraft getretenen Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Damit widerspricht das Justizministerium vereinzelten Kritikern.

Geprüft wurde ob durch die Veränderung im Gesetzgebungsverfahren Lücken für die Bekämpfung von Korruptionstatbeständen entstanden sind.

Das Bundesjustizministerium hatte daher das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine Abfrage auch bei den Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen und dem GKV-Spitzenverband durchzuführen. Diese hätten jedoch keinen Handlungsbedarf ergeben, heißt es.

"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung teilten jeweils mit, dass ihnen und ihren Mitgliedern keine konkreten Fälle, die auf Strafbarkeitslücken hinwiesen, bekannt geworden seien", heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Der GKV-Spitzenverband sieht die Beschränkung der Strafbarkeit bei Bezugsfällen ebenfalls kritisch, hat aber seinerseits bisher auch keine konkreten Fälle festgestellt, die Strafbarkeitslücken belegen. Im Ergebnis sind daher bislang keine Sachverhalte bekannt geworden, die Änderungen der §§ 299a, 299b StGB geboten erscheinen lassen."

Mit der Unterrichtung des Bundesrats durch die Bundesregierung ist die Prüfung damit abgeschlossen.

Hier finden Sie das Schreiben des Justizministeriums .

Die Kritik am Antikorruptionsgesetz

 

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