Schneller zum Facharzttermin

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Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die KVen verpflichtet werden, sogenannte Terminservicestellen einzurichten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Aufgabe dieser Terminservicestellen werde es sein, gesetzlich Versicherten, die eine Überweisung zum Facharzt haben, innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Die Wartezeit darauf dürfe im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten. Sei dies nicht machbar, müsse die Servicestelle dem Versicherten einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.

Zeitnahe ärztliche Behandlung für privat oder gesetzlich Versicherte

Versicherte in Deutschland müssen nach Ansicht der Bundesregierung angemessen "zeitnah ärztlich behandelt werden können, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind". Dies sei Ausdruck "eines funktionierenden medizinischen Versorgungssystems". Angesichts der insgesamt guten Versorgungssituation in Deutschland sei die Zugänglichkeit medizinischer Leistungen jedoch grundsätzlich auf hohem Niveau gewährleistet, betont die Bundesregierung.

... und die Bürgerversicherung?

Auf die Frage der Linksfraktion, inwiefern die Einführung einer Bürgerversicherung mit einheitlichem Vergütungssystem das Problem unterschiedlicher Wartezeiten von gesetzlich und privat Versicherten lösen würde, antwortet die Bundesregierung, dies wäre „mit sehr weitreichenden und zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Auswirkungen“ verbunden, etwa im Hinblick auf die Vergütungen der Ärzte und die Ausgaben der Krankenversicherungen.

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