G-BA ergänzt Qualitätsmanagement-Richtlinien

Schutz vor Gewalt und Missbrauch wird Teil des QM

pr/pm
Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche sollen künftig Teil des Qualitätsmanagements in Praxen und medizinischen Einrichtungen werden. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine QM-Richtlinie jetzt ergänzt.

Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, meldet der G-BA.

Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM auch für Zahnärzte

Eine entsprechende Ergänzung in der Richtlinie hat der G-BA jetzt beschlossen. Die QM-Richtlinie legt grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten im vertraglichen Bereich sowie für medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser fest.

Gerade diese Bereiche hätten eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzort für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, erklärte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung zu dem Beschluss.

Grenzüberschreitungen sollen erkannt und Maßnahmen dagegen ergriffen werden

Das bedeute zum einen, dass institutionelle Strukturen und Abläufe so gestaltet sind, dass Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden, diese zu stoppen oder zu verhindern, damit diese Orte nicht etwa zu Tatorten werden. Zum anderen gelte es, betroffenen Kindern und Jugendlichen in medizinischen Institutionen Unterstützung und Hilfe anzubieten. Diese Ziele könnten durch ein Schutzkonzept, das an die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen angepasst ist, erreicht werden, sagte sie.

Die aktuell beschlossenen Vorgaben zu Schutzkonzepten sehen vor, dass je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel über das spezifische Vorgehen zur Sensibilisierung des Teams sowie über weitere geeignete vorbeugende und eingreifende Maßnahmen entschieden werden soll. Dies können Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen, Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Daraus sollen künftig der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend konkrete Schutzkonzepte abgeleitet werden.

Mit seinem Beschluss greift der G-BA auch die Empfehlung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiterer Institutionen aus Politik und Gesellschaft auf, in allen Einrichtungen und Organisationen wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern und Betroffenen Unterstützung und Hilfe zu ermöglichen.

Der Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Geänderte Vorgaben zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement

Geänderte Vorgaben zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement

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