Kommt die Lockerung des Fernbehandlungsverbots?

Skypen mit dem Arzt

pr
Ärztekontakte über Skype? In Zukunft könnte das möglich werden. Das Fernbehandlungsverbot bei Ärzten ist auf dem Prüfstand. Auf dem Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt soll über eine Lockerung entschieden werden.

Vorgeschlagen werden soll, dass Patienten künftig auch ohne vorherigen persönlichen Arztkontakt über einen Online-Kontakt behandelt werden dürfen. Dazu soll die Musterberufsordnung für Ärzte geändert werden. Das MagazinSpiegel Online(23.2.2018) zitierte kürzlich einen Textvorschlag, der auf dem Ärztetag von den Delegierten beraten werden soll. Darin heißt es:

„Eine ausschließliche ‚Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.“

Vorausgesetzt werden soll, dass der Patient über die Besonderheiten einer reinen Online-Beratung aufgeklärt wird und der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert.

Der Deutsche Ärztetag 2017 hatte bereits beschlossen, die geltende ärztliche Musterberufsordnung zu überprüfen und hatte begrüßt, dass dazu Modellprojekte gestartet werden. Über Jahre hatte sich die Mehrheit der Ärzteschaft vehement gegen eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gewehrt und zumindest einen persönlichen Erstkontakt zwischen Medizinern und Patienten eingefordert. Dass Bewegung in die Diskussion um das Fernbehandlungsverbot kommt, ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen.

In Modellprojekten in Baden-Württemberg wird die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung derzeit erlaubt und umgesetzt. Möglich macht dies eine – bisher bundesweit einmalige – Regelung der ärztlichen Berufsordnung im Land. Gerade erst sind zwei neue Projekte genehmigt worden, so dass jetzt vier Möglichkeiten der Fernbehandlung existieren. Für alle Projekte ist eine wissenschaftliche Evaluation verpflichtend.

Die vier Modellprojekte

·         Fernbehandlung im Justizvollzug:Das neue Projekt des Justizministeriums Baden-Württemberg ist zunächst auf sechs Monate angelegt. Gefangene in Justizvollzugsanstalten sollen telemedizinisch betreut und behandelt werden. Das Ministerium wird Videosprechstunden mit einem dezentralen Ärztepool verschiedener Fachrichtungen erproben. So sollen unter anderem logistisch aufwendige Verlegungen von Gefängnisinsassen vermieden werden.

·         Fernbehandlungen durch den Gesundheitsversorger KRY: In dem ebenfalls neuen Projekt bietet der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY Bürgern in Baden-Württemberg die Dienste an. KRY arbeitet mit Ärzten zusammen, die insbesondere eine hausärztliche/allgemeinärztliche Qualifikation haben. Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient läuft über Video in einer Smartphone- oder Tablet-App. KRY arbeitet in Spanien und Skandinavien bereits mit einem Team von 200 behandelnden Ärzten.

·         Modellprojekt getragen von der Teleclinic GmbH München:Das bundesweit erste Modellprojekt startete im Oktober 2017 zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten. Die behandelnden Ärzte decken verschiedene medizinische Fachrichtungen ab. Kontakt zur TeleClinic kann über eine App, die Web-Plattform, oder Festnetztelefonie hergestellt werden. Das Modellprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und richtet sich an Versicherte der Debeka und Barmenia.   Ab Februar gibt es erstmals auch ein elektronisches Online-Rezept für die Privatpatienten.

·         Modellprojekt „DocDirect“:Im Dezember 2017 erhielt die KV Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. Projekt soll für mindestens zwei Jahre angeboten werden. Allen baden-württembergischen Vertragsärzten soll ermöglicht werden als sogenannte "Teleärzte" GKV-Patienten mit akuten Behandlungsanlässen im Rahmen des Modellprojekts ausschließlich über Kommunikationsmedien zu behandeln. In "Patientennah erreichbaren Portalpraxen" (PEPP) werden Termine für Patienten freigehalten, die über die Fernbehandlung nicht abschließend behandelt werden konnten.

Der Vorsitzende des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer, Franz Bartmann, zeigt sich laut Presseberichten zuversichtlich, dass das Thema auf die Tagesordnung des Ärztetages in Erfurt kommt und dort auch beschlossen wird. Von den Möglichkeiten der Fernbehandlung könnten Patienten profitieren, zählt beispielsweise derTagesspiegel(30.12.2017) auf und zitiert dazu Gisbert Voigt aus dem niedersächsischen Ärztekammervorstand: Das gilt etwa für Landbewohner, die wegen medizinischer Bagatellen längere Strecken zurücklegen müssen, für Berufstätige, die im Büro nicht abkömmlich sind oder für ältere Menschen, denen der Weg zum Arzt zu anstrengend ist. Das gilt auch für Erkältete, die sich zu Hause schonen könnten. Profitieren könnten aber auch Ärzte, deren Wartezimmer dann nicht mehr so voll sind. Diagnostik und Behandlung auf Distanz müssen aber auf leichte Erkrankungen beschränkt sein, betonen die Ärztevertreter. Erkrankungen müssen über Telefon und Videokontakt eindeutig zu diagnostizieren sein, so etwa bei grippalen Infekten oder Norovirus-Erkrankungen.

Bundeszahnärztekammer zur Lockerung des Fernbehandlungsverbots

Prof. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, zeigt sich kritisch:

„Spielt man die Patientenprobleme durch, die einem in einem langen Berufsleben als Zahnarzt begegnet sind, bleibt fast nichts, was in einer Videosprechstunde zu klären wäre. Wenn Ärzte jetzt sogar unbekannte Patienten behandeln wollen, kann ich mir in der Zahnmedizin überhaupt keine sinnvolle Anwendung mehr vorstellen. Selbst einfache Fragen – "Mein Zahnfleisch blutet, was soll ich tun? Da ist so ein weißer Belag innen auf meiner Wange?" – lassen sich ohne klinische Untersuchung nicht abschließend klären. Da hilft auch kein Videobild. Bei konkreten Schmerzen – von der Prothesendruckstelle bis zur Pulpitis – könnte man ohnehin nur Trost spenden. E-Rezepte, wie sie aktuell in Baden-Württemberg getestet werden, sehe ich besonders kritisch, weil man allzu leicht auf „Video-Schwindler“ reinfällt.“

Und ist die Möglichkeit der Videokommunikation schon beim Patienten präsent? Seit dem 1. April 2017 ist die Videosprechstunde für Bestandspatienten Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Laut einer Umfrage von Forsa für die Techniker Krankenkasse von Mai 2017 können sich zwar 25 Prozent der Menschen in Deutschland vorstellen, künftig auch per Videochat mit dem Arzt zu kommunizieren. Doch die Videosprechstunde ist noch nicht bei Patienten und Ärzten angekommen, bilanziert etwa die Koordinierungsstelle für Telemedizin in Baden-Württemberg auf ihrer Webseite (4.2.2018). Die Videosprechstunde wird bisher von Ärzten kaum angeboten, und auch nur wenige Patienten nutzen bisher diese Konsultation. Die geringe Vergütung, aber auch die überschaubare Nachfrage seitens der Patienten könnten Gründe für die Zurückhaltung der Ärzte sein.

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