Nach Protesten und Kritik

Spahn stoppt Immunitätsausweis

silv/mg
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stellt seinen umstrittenen Immunitätsausweis zurück: Der Ethikrat solle erst eine Stellungnahme abgeben, vorher werde es keine beschränkende Maßnahmen geben.

Einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online zufolge sprechen sich 44 Prozent der Befragten für einen Immunitätsausweis aus, 41 Prozent sind dagegen, 13 Prozent unentschieden, dabei wächst die Zustimmung mit zunehmendem Alter.

Hintergrund

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Laut Spahn sollen nun die Mitglieder des Deutschen Ethikrats eine Einschätzung abgeben, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer etwaigen Immunität genutzt werden könnte und sollte. Es sei ihm „ein Anliegen, dass die ethischen Aspekte im Rahmen der Anwendung der Vor­schrift eine ausreichende Würdigung erfahren“, sagte er gestern.

Am 7. Mai soll der Bundestag erstmals über das neue Infektionsschutzgesetz debattieren, vier Tage später schon am 11. Mai werden Experten angehört und die Verabschiedung soll am 14. Mai stattfinden. Der Bundesrat soll es schon am 15. Mai absegnen. In einer Pressekonferenz sagte Spahn gestern, dass ein Immunitätsnachweis natürlich auch große Auswirkungen auf die Gesellschaft habe: „Bis das nicht geklärt ist, haben wir vereinbart, werden wir auch keine gesetzliche Regelung dazu machen.“ In der Koalition habe man sich entschieden, beschränkende Maßnahmen „jetzt gesetzlich nicht vorzusehen".  

Bundesdatenschutzbeauftragter befürchtet Missbrauch

In seiner Stellungnahme befürchtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine „Diskriminierung der Betroffenen“. Besonders problematisch sei in diesem Zusammenhang, dass es längst erste Bestrebungen zu einer digitalisierten Form der Dokumentation (Impfpass-App) gibt.

Durch eine Ergänzung des Impfpasses um den Immunstatus ändere sich dessen Charakter: „Bisher waren die Eintragungen auf die Dokumentation einer vorgenommenen Impfung beschränkt. Nun sollen medizinische Bewertungen bzw. Befunde, nämlich der Serostatus bzw. die Immunität gegen eine Krankheit, dort aufgenommen werden können.“  Aufgrund der aktuellen Lage müsse er befürchten, dass eine solche Dokumentation zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten könnte. 

Dass „beispielsweise Geschäfte und andere Private die Nutzung ihres Angebots von einem Immunitätsnachweis abhängig machen wollen“, sei nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig. Kelber wünscht sich darum eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung. „Besser noch sollte eine konkrete Formulierung jegliche Bestrebungen dieser Art unterbinden.“ Sein Vorschlag: Eine Auskunft über den Impf- oder Immunstatus sowie die Vorlage des Passes „ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig".

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