Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks

Von Laffert: Eine Zuckersteuer ist im Interesse der Verbraucher

ck/pm
Der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Konstantin von Laffert, unterstützt die Forderung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nach einer Steuer auf Zucker-Softdrinks: "Das kann auch bei uns der richtige Weg sein!"

Bereits Anfang 2017 hatte von Laffert die Einführung einer Zuckersteuer auf stark zuckerhaltige Lebensmittel gefordert, jetzt hatte anlässlich der Tagung der Verbraucherschutzminister auch die BZÄK eine solche Sonderabgabe auf sehr zuckerhaltige Softdrinks verlangt, empfehlenswert hält sie zudem eine deutliche Reduzierung des Zuckeranteils in Nahrungsmitteln für Kinder, außerdem sollte die Werbung für stark zuckerhaltige Kinderlebensmittel eingeschränkt werden. 

Konstantin von Laffert, Präsident der Hamburger Zahnärztekammer:

Konstantin von Laffert, Präsident der Hamburger Zahnärztekammer:

Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke gilt seit April 2018 in Großbritannien: Ab fünf Gramm Zucker in 100 Millilitern Getränk fallen 18 Pence Steuer an, bei mehr als acht Gramm 24 Pence. Bereits die Ankündigung einer Zuckersteuer hatte hier ausgereicht, um die Lebensmittelindustrie zur deutlichen Reduktion des Zuckeranteils in Softdrinks zu bewegen. Damit folgt Großbritannien Frankreich, Mexiko, Südafrika, Belgien, Irland, Ungarn, Finnland sowie der kalifornischen Stadt Berkeley, die eine Zuckersteuer bereits eingeführt hatten.

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