Mecklenburg-Vorpommern

Zahngesundheit von Kindern wird ins Gesetz aufgenommen

pr
Die regelmäßige Zahnpflege wird ab 1. Januar 2019 als wichtiges Ziel der frühkindlichen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern verankert. Dazu hat die Landesregierung gestern einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht.

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) neu zu regeln und darin die regelmäßige Zahnpflege als wichtiges gesundheitliches Ziel der frühkindlichen Bildung und Erziehung zu verankern.

Sozialministerin Stefanie Drese, SPD, hatte dazu in Schwerin betont: "Die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins als wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung ist in dem Gesetzentwurf durch ausdrückliche Aufnahme der regelmäßigen Zahnpflege bei den Zielen und Inhalten der individuellen Förderung konkretisiert worden."

Drese: "Einige Kinder lernen zu Hause leider nicht, regelmäßig Zähne zu putzen!"

"Einige Kinder lernen zu Hause leider nicht, regelmäßig Zähne zu putzen. Wir können das mangelnde Verantwortungsbewusstsein einiger Eltern beklagen und nichts tun. Oder wir können zumindest in der Kita etwas dafür tun, die Kinder aufzuklären. Das ist für mich ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit", sagte Drese gestern im Landtag.

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses zum Thema "Zähne putzen in Kitas?!" hatte Drese zuvor betont, dass der KiTa - neben der Familie - in der Gesundheitserziehung eine besondere Bedeutung zukomme. Erzieher könnten ihrer Ansicht nach bei Kindern gesundheitsbewusste Haltungen wecken, mit ihnen das richtige Zähneputzen einüben und ihnen Angst vor dem Zahnarzt nehmen.

Drese: "Mit der Aufnahme einer regelmäßigen Zahnpflege in das KiföG wird der Stellenwert für die Mundhygiene der Kinder im Rahmen der Ziele und Inhalte der frühkindlichen Bildung ausdrücklich hervorgehoben.

Die Landesregierung greift damit eine Anregung der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. auf." Das Thema ist im Bundesland schon seit längerer Zeit auf der Agenda, berichtete Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, gegenüber den zm.

Die Kammer hatte sich zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege (LAJMV) für ein solches Gesetz stark gemacht und ihre Argumente in der Anhörung vertreten. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung hatte die Kammer die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen bei der Förderung der Zahngesundheit herausgestellt.

Oesterreich: "Es geht um das Erlernen regelmäßigen Zähneputzens und dessen Ritualisierung!"

Oesterreich: "Dies ist Bestandteil des Bildungs-und Erziehungsplans, der unter anderem die individuelle Anleitung zur gesunden Lebensführung beinhaltet. Diese Anleitung zielt auf ein gesundes Aufwachsen der Kinder ab und hat die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten, gesunde Ernährung und Bewegung zum Ziel (Kindertagesförderungsgesetz MV). Unserer Auffassung nach gehört die Anleitung zu regelmäßiger Mundpflege unbedingt dazu. Es geht um das Erlernen regelmäßigen Zähneputzens und dessen Ritualisierung. Deswegen ist die gesetzliche Verankerung der Mundhygiene von zentraler Bedeutung."

Vorlagen aus anderen Bundesländern

Vorlagen aus anderen Bundesländern

Eine klare Empfehlung der Kammer lautete: Schulen und Kindertageseinrichtungen sollten sich aktiv hinsichtlich der Umsetzung der Kindergesundheitsziele einbringen. So sollte es für beide Bereiche verbindlich geregelt sein, dass das regelmäßige Zähneputzen ein fester Bestandteil der Gesundheitsförderung ist.

Die entsprechenden baulichen (sanitären) Voraussetzungen sollten dafür geschaffen werden. Gleichzeitig sollte dies bei Kindertageseinrichtungen im Betreuungsvertrag zwischen Einrichtung und Eltern entsprechend geregelt sein, so dass keine gesonderte Einverständniserklärung der Eltern mehr erforderlich ist.

Angesichts der aktuellen Situation zur Mundgesundheit von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Kammer dringenden Handlungsbedarf. Bei den 3- und 6-Jährigen sei das WHO-Ziel, bis zu 2020 bei mindestens 80 Prozent der 6-Jährigen ein kariesfreies Gebiss zu erreichen, sehr ambitioniert. Sollte der Kariesrückgang im Milchgebiss so abgeschwächt verlaufen wie bisher, werde sich dieses Ziel nur mit großen Anstrengungen erzielen lassen.

Empfehlungen an die Landespolitik

Empfehlungen an die Landespolitik

  • Zahnpflege muss mit dem ersten Zahn beginnen

  • Anleitung und Motivation zum täglichen Zähneputzen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen sollte in Mecklenburg-Vorpommern im KiföG und/oder entsprechenden Trägervereinbarungen unmissverständlich verpflichtend verankert sein

  • Gewährleistung der baulichen und hygienischen Rahmenbedingungen in den Kitas (zum Beispiel ausreichende Anzahl von Waschbecken)

  • Verwendung fluoridhaltiger Zahnpaste

  • In Schulen 14-tägiger Einsatz von Fluoridgelees · Fluoridgehalt in Zahnpasten sollte sich in Deutschland europäischen Ländern angleichen (Kinderzahnpaste Deutschland = 500 ppm, Frankreich 1.000 ppm)

  • Sicherstellung einer ausreichenden, personellen Ausstattung des ÖGD mit Zahnärzten und Prophylaxehelferinnen

Quelle: Stellungnahme der LAJM

Konkret fordert die Kammer dazu unter anderem Maßnahmen wie: Mundgesundheitsförderung in die Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Hebammen zu integrieren, die Zusammenarbeit von KiTas und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Gruppenprophylaxe zu intensivieren, um soziale Unterschiede zu reduzieren, Netzwerken von Kinderärzten und Zahnärzten zu fördern und Mundgesundheitsberatung in der Schwangerenvorsorge und bei Familienhebammen verpflichtend zu integrieren.

Entwicklung der Zahngesundheit in Zahlen 12-Jährige 6- bis 7-Jährige 3-Jährige

Entwicklung der Zahngesundheit in Zahlen

12-Jährige

6- bis 7-Jährige

3-Jährige

Quelle: Stellungnahmen der Kammer und der LAJMV zur Anhörung

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