KZBV-Vertreterversammlung

Zukunftsgerichtete Beschlüsse - PAR-Konzept verabschiedet

pr
Einstimmig beschlossen die Delegierten auf der KZBV-Vertreterversammlung das PAR-Versorgungskonzept. Außerdem fassten sie eine Reihe weiterer wegweisender Beschlüsse.

Ein klares Ja für die Politik des KZBV-Vorstandes: Die Delegierten beschlossen einstimmig das Konzept der deutschen Zahnärzteschaft (erarbeitet von KZBV, BZÄK und der DG PARO) für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung - das PAR-Versorgungskonzept. 


In dem Beschluss heißt es wörtlich: "Die VV fordert alle verantwortlichen Entscheidungsträger in Politik, Wissenschaft, bei den Krankenkassen und den Patientenvertretungen auf, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft eine neue, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlungsstrategie für die nachhaltige Bekämpfung der Parodontitis zu etablieren und die dafür notwendigen Mittel bereit zu stellen." Mit dem Konzept verfolge die Zahnärzteschaft das Ziel, die hohe Parodontitisprävalenz in Deutschland zu senken und die Mundgesundheit weiter zu verbessern.


In einem weiteren Beschluss zum PAR-Konzept forderten sie, dass bei der Überprüfung der Evidenz durch den G-BA nicht die bestmögliche, sondern die bestverfügbare Evidenz berücksichtigt werden solle.


Weitere Resolutionen und Beschlüsse erfolgten unter anderem zu folgenden Themen:


  • In einer Resolution bekannte sich die VV zu einer starken Selbstverwaltung.

  • Gefordert wurde, die Mundgesundheitskompetenz weiter zu stärken und die Sprechende Zahnheilkunde zu vergüten.

  • Die künftige Bundesregierung wird aufgefordert, den Novellierungsprozess zur zahnärztlichen Approbationsordnung umgehend wieder aufzugreifen.

  • Die Normung von Gesundheitsdienstleistungen durch das Europäisch Komitee für Normung soll ausgeschlossen werden.

  • Die VV fordert ausdrücklich, dass Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (im Dienstleistungspaket) vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ausgenommen werden.

  • Die Vorschläge des Normenkontrollrats zur Reduzierung bürokratischen Aufwands in Praxen sollen endlich umgesetzt werden.

  • Zum Ausbau der Telematikinfrastruktur: Zahnärzte dürfen nicht auf den Kosten zum Ausbau der TI sitzen bleiben. Der Patient muss Hoheit über seine Daten behalten. Gefordert wird, die Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements bis zum 31.12.2019 zu verlängern.

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