Umfrage des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte

Die meisten angestellten Zahnärzte wollen sich später niederlassen

ck/pm
Praxis
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) haben angestellte Zahnärzte nach ihren beruflichen Zielen befragt: Fast 60 Prozent der Befragten planen demnach mit absoluter Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit den Weg in die Selbstständigkeit.

Der FVDZ hatte online zu der Umfrage aufgerufen und sich darüber hinaus gezielt in einem Mailing an 1.663 Angestellte gewandt. Insgesamt 256 Zahnärzte antworteten: zwei Drittel Frauen, ein Drittel Männer. Die meisten in der Altersgruppe zwischen 20 und 40 Jahren.

Angestellt in einer Praxis sind gut 85 Prozent der Befragten, zwölf Prozent arbeiten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), der Rest in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) gab an, dass sie als Allgemeinzahnärzte tätig sind, 34 Prozent arbeiten als Assistenzzahnärzte und in Weiterbildung sind fünf Prozent.

Alles in allem arbeiten 45 Prozent der Teilnehmer in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, 25 Prozent in einer Mittelstadt mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern, rund 20 Prozent in einer Kleinstadt und nur rund elf Prozent auf dem Land.

Die Ergebnisse: Insgesamt 58 Prozent sagten, dass sie sich mit absoluter Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit selbstständig machen wollen. Ein Fünftel (21 Prozent) hat sich noch nicht entschieden. Nur 4,4 Prozent lehnen eine selbstständige Tätigkeit für sich definitiv ab. Von 146 Antworten sprachen sich nur 1,4 Prozent für die Tätigkeit in einem MVZ aus aus.

Der Wille zur Niederlassung sei bei den Zahnärzten damit größer als bei den Medizinern, folgert der FVDZ mit Verweis auf die Ärztestatistik der Bundesärztekammer, derzufolge sich mehr Ärzte für eine Festanstellung im ambulanten Bereich als für die Selbstständigkeit entscheiden.

Der Traum von der BAG

Die Befragten, die sich niederlassen wollen, träumen laut Umfrage entweder von einer Einzelpraxis (35 Prozent), einer Berufsausübungsgemeinschaft (39 Prozent) oder einer Praxisgemeinschaft (rund 24 Prozent).

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