Exklusive Fortbildung für Kooperationspraxen in Dresden

Hier lernen Zahnärzte, wie sie Studierende anleiten

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Praxis
65 Praxen in Dresden sind "Kooperationspraxen zur zahnmedizinischen Ausbildung". Von der exklusiven Ausbildung, an der die Zahnärzte in dem Rahmen teilnehmen, profitieren sie auch als Behandler und Praxischef.

Am vergangenen Mittwoch fand im Medizinisch-Interprofessionellen Trainingszentrum (MITZ) der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden ein Fortbildendes Treffen für Zahnärzte im Rahmen des Kooperationspraxis-Programms statt.

Das Kooperationspraxis-Konzept der Universität Dresden besteht in seiner jetzigen Form seit 2015 und wurde unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann mit dem damaligen Präsidenten der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch etabliert.

Aktuell sind im Raum Dresden 65 Praxen als „Kooperationspraxis zur zahnmedizinischen Ausbildung“ qualifiziert. Im Rahmen der exklusiv für Kooperationspraxen angebotenen Fortbildungsveranstaltung mit den didaktischen Inhalten „Notfallsituationen“ und „Fehlermanagement“ sollen die Standards und Anforderungen an die teilnehmenden Praxen gewahrt und gefördert werden.

Hintergrund ist, dass für eine Anerkennung als Kooperationspraxis bestimmte Standards erfüllt werden müssen. Diese werden vorab anhand eines entwickelten Anforderungsprofils geprüft und auch im Rahmen der Hospitation von den Studierenden regelmäßig genau evaluiert.

Input, positive Außenwirkung und reger Austausch

Die niedergelassenen Kollegen und Kolleginnen profitieren ihrerseits vom akademischen Input, nicht nur im Rahmen der Fortbildungen, sondern auch durch den engen Kontakt zur Uni durch die Hospitanten. Eine zertifizierte Kooperationspraxis zu sein hat nicht nur eine positive Außenwirkung, sondern bringt über die Studierenden einen regen Austausch über aktuelle universitäre Lehrmeinungen mit sich.

Einige Bewerbungen als Assistenzzahnarzt sind schon eingegangen

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte hatten während der Fortbildungsveranstaltung auch die Gelegenheit, sich untereinander über die Erfahrungen mit den Praktikanten auszutauschen. Die Erfahrungen waren durchweg positiv. Bei vielen Praxen besteht sogar der Wunsch, die Praktikumszeit zu verlängern, die bislang nur eine Woche beträgt. Einige Studenten haben sich nach dem abgeschlossenen Staatsexamen bereits in „ihrer“ Kooperationspraxis als Assistenzzahnarzt beworben. Die Praxisinhaber, insbesondere in ländlicheren Gebieten, sehen so auch gute Chancen einen passenden Praxisnachfolger zu finden.

 

Kooperationspraxen

Hinter dem Titel „Kooperationspraxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein innovatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospitation in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des Curriculums des 10. Semesters ermöglicht.

Dabei schauen die Studenten dem behandelnden Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern dürfen auch selbst aktiv werden. Gemessen an ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Supervision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Diagnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verantwortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Studenten einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden.

Das Konzept wurde nach jahrelanger Vorbereitungszeit, in der es vor allem um die Frage der Versicherung der Studierenden im Rahmen der Patientenbehandlung ging, 2015 unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann ins Leben gerufen. Es ist schließlich gelungen, über die INTER-Versicherungsgesellschaft einen Haftpflichtschutz für den Hospitationszeitraum anzubieten.

Behandlungen können zudem nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. An dem Projekt Interessierte Praxen müssen sich zunächst bewerben und werden anhand eines in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erstellen Anforderungsprofils, das Muss- und Soll-Kriterien enthält, ausgewählt.

 

 

 

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