Die schematische Handlungsempfehlung mit dem Titel „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie“ soll konkrete Hilfestellung geben und kann ab sofort und aktualisiert hier abgerufen werden.
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ)
Das IDZ ist eine gemeinsame Forschungseinrichtung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Es stellt belastbare, unabhängige Forschungsergebnisse auf dem komplexen Gebiet der Gesundheitsforschung bereit und ist das einzige außeruniversitäre Institut in Deutschland, das sich ausschließlich mit zahnärztlichen und zahnmedizinischen Fragestellungen befasst.
Das Handout bietet Praxen anhand von Flussdiagrammen, einem Anamnesebogen und einer Übersicht von Standardvorgehensweisen eine nachvollziehbare Orientierung, auf welche Art und Weise Patienten in der aktuellen Situation behandelt werden sollten.
Das Grundkonzept sieht vor, dass bei jedem Patienten zunächst gründlich überprüft wird, ob eine zahnmedizinische Behandlung unverzüglich erfolgen muss und ob eventuell eine Coronavirus-Infektion oder ein Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Aus diesen Informationen ergibt sich dann unmittelbar das weitere Vorgehen für Zahnarztpraxen.
IDZ und KZBV empfehlen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Inhalte des Dokuments gemeinsam mit dem gesamten Praxis-Team eingehend zu besprechen und die vorgeschlagenen Maßnahmen dann nach Möglichkeit direkt und vollständig umzusetzen.
Informationen der KZBV zur Coronavirus-Pandemie
Auf ihrer Sonder-Website zum Thema SARS-CoV-2/COVID-19 stellt die KZBV Praxen und Patienten regelmäßig aktualisierte Informationen zur Verfügung. Die Website umfasst unter anderem Hinweise des Robert Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Hier finden Sie auch spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern in den Ländern.
Klaus-Peter Jurkat | IDZ Handout für Zahnarztpraxen vom 01.04.2020
IDZ Handout für Zahnarztpraxen
Als Roter Faden in dem Handout steht die Frage: Befanden Sie sich in einem Risikogebiet im Ausland oder in Deutschland?
Auf Seite 19 ist die Frage durch den Link auf das RKI beantwortet:
(https://www.rki.de/DE/Content/I...ete.html
mehr anzeigen ... )
"Seit dem 31.03.2020 weist das RKI keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. In vielen Landkreisen gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen. Daten zu COVID-19-Fällen in den Landkreisen finden sich auf dem Dashboard sowie in den täglichen Lageberichten."
Dies lässt vernünftigerweise nur den Schluss zu, das alle deutschen Patienten als potentielle Virusträger einzuordnen sind. Auch wenn es deutliche Unterschiede der einzelnen Bundesländer und Bezirke gibt, schließt das kleinere Hotspots keineswegs aus.
KLaus-Peter Jurkat, Zahnarzt
A. Rainer Jordan |
Ihre Interpretation ist an sich richtig, aber das Rober Koch-Institut hat seit unserem Redaktionsschluss gleich mehrere Aktualisierungen an seinen Dokumenten vorgenommen, die wir derzeit in einem Update in unser SOP-System einarbeiten. Die Frage nach den Risikogebieten
mehr anzeigen ... ist darin nicht mehr enthalten. Gleichwohl wird es weiterhin eine Kategorie für unkritische Patienten geben.