Ständige Impfkommission

STIKO zum Impfen während der der COVID-19-Pandemie

silv/pm
Praxis
Die Ständige Impfkommission (STIKO) veröffentlicht in einer Stellungnahme die Durchführung empfohlener Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie.

„Aktuell gilt die öffentliche Aufmerksamkeit der COVID-19-Pandemie und ihrer Bekämpfung. Viel wird unternommen, um die SARS-CoV-2-Ausbreitung und damit Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern. Ziel ist es, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und jederzeit eine suffiziente Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten. Gerade während einer Pandemie kommt allgemein gültigen Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit große Bedeutung zu“, schreiben die Experten der STIKO in ihrer Stellungnahme.

Die Grundimmunisierung sollte zeitgerecht beginnen

Grundsätzlich können und sollten alle von der STIKO empfohlenen Impfungen altersentsprechend durchgeführt werden. Besonders die Grundimmunisierung mit allen STIKO-empfohlenen Impfungen im ersten und zweiten Lebensjahr sollte unbedingt zeitgerecht (ab acht Wochen) begonnen werden und möglichst rechtzeitig (mit 15 Monaten) beendet werden. Da die Kontaktreduzierung zu den wichtigsten Maßnahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gehört, kann es sinnvoll sein, Auffrischimpfungen, die mit einem breiten Zeitfenster empfohlen sind, erst bei einem geringeren Pandemiegeschehen durchzuführen.

Bei Personen ab 60 Jahren muss laut STIKO an die altersbedingten Impfempfehlungen zum Schutz vor Pneumokokken, Herpes zoster und die jährliche Influenza-Impfung gedacht werden. Besonders wichtig ist der Impfschutz bei Immunsupprimierten oder Personen mit anderen gesundheitlichen Risikofaktoren. Hierbei soll der Impfstatus für von der STIKO empfohlenen Indikationsimpfungen überprüft werden.

Die Praxisabläufe sind entscheidend

  • Es sollten Praxisabläufe gewährleistet sein, durch die die Möglichkeit einer Ansteckung mit SARS- CoV-2 während des Impftermins soweit wie überhaupt möglich ausgeschlossen wird. Die Möglichkeiten richten sich natürlich auch nach den räumlichen Gegebenheiten und nach den Patienten der Praxis.

  • Es können gesonderte Impfsprechstunden eingerichtet werden. Impftermine sollten so organisiert werden, dass die Patienten und deren Begleitpersonen möglichst keine Wartezeit haben.

  • In der kinder- und jugendärztlichen Versorgung können gesonderte Sprechzeiten für Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen von infektfreien Kindern und Jugendlichen geplant werden. Zu den Kinder- und Säuglingsimpfungen sollten möglichst keine Geschwisterkinder mitgebracht werden.

  • Bei der Vereinbarung der Impftermine soll darauf hingewiesen werden, dass diese verschoben werden müssen, falls der Patient oder die Begleitperson Erkältungssymptome hat.

  • Um die Zahl der Impftermine gering zu halten, ist es möglich, mehr als zwei Impfungen an einem Termin zu verabreichen.

  • Erinnerungssysteme können dabei helfen, Patienten, deren Eltern oder Sorgeberechtigte und Angehörige aktiv an fällige oder versäumte Impfungen zu erinnern und zur Vereinbarung von Impfterminen zu ermuntern.

 Mögliche Interaktionen Impfungen – COVID-19

  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit SARS-CoV-2 durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung negativ beeinflusst wird.

  • Anstehende Routineimpfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen sollten grundsätzlich nur bei akuten, schweren Erkrankungen verschoben werden.

  • Impfungen bei COVID-19-Patienten sollten erst nach vollständiger Genesung und frühestens vier Wochen nach dem letzten positiven PCR- Befund erfolgen.

  • Impfungen von Kontaktpersonen können bei Symptomfreiheit 14 Tage nach dem letzten potenziell infektiösen Kontakt erfolgen.

  • Sollte bei einer Kontaktperson eine SARS-Cov-2- Infektion nachgewiesen worden sein und diese asymptomatisch verlaufen, sollten Impfungen frühestens 4 Wochen nach dem positiven PCR-Befund erfolgen.

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