Gastkommentar

Warten auf die GOZ-Anpassung

Das Warten auf die GOZAnpassung entwickelt sich immer mehr zu einem Warten auf Godot. Eine Aktualisierung ist überfällig, nach den Plänen von Ulla Schmidt soll sie mit der GKV-Reform abgehandelt werden – zum Ärger der Zahnärzte. Doch zunächst muss gewählt werden.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) soll sich in ihrem Kernbestand nach Auffassung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nicht wesentlich von vertragszahnärztlichen Leistungen unterscheiden. Damit ist der Widerstand der deutschen Zahnärzte gegen die Gesundheitspolitik der rot-grünen Koalition auch an dieser Stelle programmiert.

Politik, Ärzte und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) halten eine Aktualisierung von Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und GOZ für überfällig. Schon Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) hatte Bundesärztekammer und PKV beauftragt, sich auf einen Änderungsentwurf zu einigen, den sie in eine Rechtsverordnung einbeziehen wollte. Ulla Schmidt hat die Bereitschaft zu diesem Procedere von Andrea Fischer übernommen. Nur hat es bisher keine Einigung gegeben. Frau Fischer wollte, dass zunächst ein Konsens über den EBM einer GOÄ-Aktualisierung vorangehen sollte. Die Reihenfolge halten Fachleute umgekehrt für sinnvoller: erst GOÄ, dann EBM. Doch eine Novellierung noch in dieser Wahlperiode ist unwahrscheinlich.

Indessen wird ein von der FDP-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsanwaltsgebührenordnung womöglich noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht. Ähnlich wie Ärzte und Zahnärzte hält die Bundesrechtsanwaltskammer eine Gebührenanpassung für überfällig (seit 1994 gab es keine Erhöhung) und erhofft sich zugleich mehr Transparenz in einem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat auf dem „Tag der Freien Berufe“ am 24. April 2002 in Berlin bestätigt, dass seine Regierung die Novellierung für die Rechtsanwälte noch realisieren will, jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Frage ist, ob dies bei veränderten Mehrheiten im Bundesrat noch zu bewältigen ist. Dort hat die rot-grüne Koalition bekanntlich nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt keine Mehrheit mehr. Schröder sah die Lösung für die Rechtsanwälte als mögliches Beispiel für GOZ und GOÄ an.

In der kommenden Legislaturperiode steht eine weiter reichende Diskussion über die Reform des deutschen Gesundheitswesens an. Dabei müssten GOZ und GOÄ mit auf das Tapet kommen, wenngleich das Schwergewicht der zu erwartenden Auseinandersetzungen auf der gesetzlichen Krankenversicherung liegen wird. Im Hinblick auf die GOZ geht die amtierende Bundesgesundheitsministerin davon aus, dass sich „vertragszahnärztliche und privatzahnärztliche Leistungen in ihrem Kernbestand nicht wesentlich von einander unterscheiden können.“ Dies teilte sie in einem Brief an den Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer Dr. Michael Schwarz mit. In diesem Rahmen sei die Punktwertanhebung für privatzahnärztliche Leistungen zu diskutieren und eine Anpassung der Rundungsvorschrift an die GOÄ zu berücksichtigen, schrieb Frau Schmidt.

Über diese Koppelung von Anpassung des GOZ-Punktwertes und Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems zeigte sich Dr. Schwarz besorgt. Er kündigte an, dass die Bundesregierung mit dem entschiedenen Widerstand der Zahnärzteschaft rechnen müsste, wenn die Absicht der Bundesgesundheitsministerin zu einer Nivellierung der Gebührenordnung führte. Schwarz wies darauf hin, dass auch die privat versicherten Patienten interessieren dürfte, ob der Verordnungsgeber in das Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung eingriffe. Gerade im Bereich der privatzahnärztlichen Versorgung garantiere der Wettbewerb höchstwertige Qualität.

Grundsätzlich hat die regierende Koalition private Versicherung und Liquidation nie in Frage gestellt. Frau Schmidt hält nach eigenen Worten das bestehende Verhältnis von 90 Prozent gesetzlich Versicherter zu zehn Prozent privat Versicherter „für in Ordnung“. Dies sagte sie in einem Interview mit Dr. med. dent. Kurt Gerritz im „Freien Zahnarzt“. Immerhin acht Millionen Bürger hätten sich für die private Versicherung entschieden, fügte Ulla Schmidt hinzu, sie möchte nicht, dass sich diese Relation änderte. Sollte jedoch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenzen, wie sie die gesundheitspolitischen Programme von SPD und Grünen ankündigen, den Eintritt in eine private Krankenversicherung erschweren, so könnten sich die genannten Relationen dennoch verschieben.

Dies alles hängt jedoch vom Ausgang der Bundestagswahl ab. Auch die Zukunft der GOZ bestimmen der nächste Kanzler und eine neue Gesundheitsministerin oder ein Gesundheitsminister, wie immer sie heißen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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