BZÄK zum GKV-Präventionskonzept

Zahlreiche gemeinsame Ansätze

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Die GKV-Spitzenverbände hatten im Mai ein Konzept zur Weiterentwicklung der Prävention und Gesundheitsförderung vorgestellt. Die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer dazu liegt jetzt auf dem Tisch. Fazit: Die BZÄK begrüßt die vielen gemeinsamen Ansätze.

Sehr ausführlich hatten sich die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Prävention“ des Runden Tisches beschäftigt und ein Weiterentwicklungspapier zu Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland erarbeitet. „Wir begrüßen diese Positionierung und sehen hier zahlreiche gemeinsame Ansätze“, betont BZÄKVizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich in der Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zu dem Konzept. „Insbesondere die demografische Entwicklung erfordert eine klare Positionierung zu dem Stellenwert der Prävention.“  

Die Bundeszahnärztekammer setzt sich schon seit langem aktiv mit den Herausforderungen der Prävention, die sich insbesondere auch bei der zahnmedizinischen Versorgung ergeben, auseinander. Der BZÄKWorkshop „Kostenexplosion durch Prävention? – Orale Gesundheitsgewinne im Alter und versorgungspolitische Konsequenzen“ im vergangenen Oktober hatte eines deutlich gemacht: Oralpräventive Versorgung muss den gesamten Lebensbogen eines Menschen umfassen. Ziel präventiver Bemühungen müsse es sein, den Verlust oraler Strukturen auf einen möglichst späten und möglichst kurzen Abschnitt der Lebenszeit eines Menschen zusammenzudrängen, betont die BZÄK deshalb gegenüber den Spitzenverbänden. Fachleute sprechen hier von einer Kompression der Morbidität. Dies führe zu einem oralen und allgemeinen Gesundheitsgewinn und zu einer verbesserten Lebensqualität der Bevölkerung. 

Zum Thema Kosteneinsparung nimmt die BZÄK gegenüber den Krankenkassen eine differenziertere Betrachtungsweise ein. Das von ihnen benannte „präventive Rationalisierungspotential“ auf Grundlage des Sachverständigenrates sei nicht empirisch belegt. Auch der Sachverständigenrat weise darauf hin, dass diese Aussage bei nicht saldierter und nicht diskontierter Betrachtung getroffen wurde. Steigende Gesundheitsausgaben durch erhöhte Lebenserwartung und für mögliche andere Erkrankungen als die zur Berechnung herangezogenen blieben unberücksichtigt. Der Sachverständigenrat weise zurecht darauf hin, dass die monetäre Bewertung der Erträge durch Präventionsmaßnahmen problematisch sei. Diese Auffassungen habe auch der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz, auf dem Workshop vertreten. 

Eigenverantwortung

Einigkeit mit den Spitzenverbänden herrscht in Punkto Verhaltensprävention. „Der Befähigung, Aktivierung und Partizipation der Betroffenen komme eine zentrale Bedeutung zu, heißt es in der BZÄKStellungnahme. Die Übernahme von Eigenverantwortung sei fester Bestandteil zahnärztlicher Präventionsstrategien. Der Ansatz, Präventionsverhalten durch finanzielle Anreize zu unterstützen, sei richtig. Allerdings müsse eine Neuausrichtung auf präventive Leistungen erfolgen, wie sie im zahnärztlichen Modell der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnmedizin deutlich werde. Die BZÄK regt ferner an, auch die Zahnärztekammern in das von der GKV angedachte Schema über Einrichtungen und Strukturen der Prävention einzubinden. „Insgesamt“, so heißt es weiter, „hätten wir uns eine stärkere Berücksichtigung der zahnmedizinischen Prävention im Weiterentwicklungskonzept gewünscht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Erfolge in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde beispielgebend für den gesamten Gesundheitsbereich sind.“ Wünschenswert sei außerdem, dass bei den Spitzenverbänden auch ein Umdenken hinsichtlich des Modellprojekts einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolge, da das Modell sich mit der Weiterentwicklung der GKV auf Basis der Prävention als allumfassender Grundlage zahnmedizinischen Handelns beschäftige.

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