Mindestlohnanpassung

Ab 1. Januar gibt es 12,41 Euro pro Stunde – Minimum

LL
Praxis
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Laut einer Umfrage des vmf aus dem Juli 2023 erhalten circa zehn Prozent der ZFA bislang nicht mehr.

In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto steigen. Das Bundeskabinett hatte im November der von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung zugestimmt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von der Arbeitszeit oder vom Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, stieg mit der Erhöhung zum 1. Oktober 2022 bereits die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Diese solle künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst werden, informierte das Ministerium.

Etwa 6,4 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhielten laut der vorangegangenen Erhebung des Statischen Bundesamts aus dem Oktober 2022 den aktuellen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Auszubildende, Praktikanten sowie Minderjährige waren aufgrund von Ausnahmeregelungen bei den Auswertungen ausgeschlossen.

Zehn Prozent der ZFA erhalten den Mindestlohn

Unter den Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist dieser Anteil höher. Laut einer Umfrage zur Gehaltssituation des Verbands der medizinischen Fachberufe (vmf) aus dem Juli 2023, an der sich 1.350 ZFA (und 3.000 MFA) beteiligten – die damit zwar nicht repräsentativ, aber dennoch begrenzt aussagekräftig ist –, beziehen zehn Prozent den Mindestlohn (siehe Grafik). Die Angaben wurden mit denen aus der vorangegangen Umfrage im Februar 2022 verglichen: Gestiegen ist nicht nur der Anteil der ZFA, die maximal den gesetzlichen Mindestlohn verdienten, sondern auch allgemein die Unzufriedenheit mit der Bezahlung.

MFA verdienen im Schnitt besser als ZFA. Laut Entgeltaltlas der Arbeitsagentur lag der mittlere monatliche Bruttolohn von vollzeitbeschäftigten MFA im Jahr 2022 bei 2.778 Euro, für ZFA bei 2.382 Euro. Bislang beteiligen sich fünf Kammerbereiche an den Verhandlungen zu einem ZFA-Gehalt nach Tarifvertrag: Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Westfalen-Lippe und das Saarland.

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