Start der elektronischen Patientenakte

Ab heute ist der ePA-Anschluss verpflichtend!

LL/pr
Praxis
Heute geht die elektronische Patientenakte (ePA) nach dem Willen des Gesetzgebers in den Arzt- und Zahnarztpraxen an den Start. Ab jetzt ist der ePA-Anschluss verpflichtend.

Seit dem 1. Januar stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA zur Verfügung. Die Zahnarzt- und Arztpraxen konnten diese Akten bis vor Kurzem jedoch noch nicht befüllen oder einsehen, weil die dafür nötigen Komponenten, insbesondere das Konnektor-Update und die Anpassung der Praxis-Software, noch nicht zur Verfügung standen. Mitunter noch immer nicht zur Verfügung stehen.

Aussstattung und Zahnarztausweis müssen zumindest bestellt sein

Ab heute müssen jedoch alle Arzt- und Zahnarztpraxen die für die Bedienung der ePA notwendige Ausstattung und einen elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) bereithalten oder zumindest bestellt haben, ansonsten droht ihnen eine Honorarkürzung um ein Prozent.

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