Rückgang bei Ausbildungsverträgen

Appell der BZÄK: Bitte bilden Sie aus!

silv/pm
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat aktuelle Zahlen zu neu geschlossenen dualen Ausbildungsverträgen zwischen 1. Oktober 2019 und 30. Juni 2020 vorgelegt. Bei den Zahnärzten ist ein Minus zu verzeichnen.

Im Vergleich von Juni 2019 bis Juni 2020 sank die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in deutschen Zahnarztpraxen von 6.383 auf 5.744. Besonders auffallend ist der Rückgang der Zahlen in den neuen Bundesländern, dort liegt er bei 43,2 Prozent. In den alten Bundesländern bei 1,4 Prozent, bundesweit sind somit zehn Prozent Rückgang zu verzeichnen.

Hoffnung für die kommenden Wochen 

Dr. Sebastian Ziller, Leiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), sagt: „Die Zwischenbilanz des BFB zeigt, dass die Zahl geschlossener Ausbildungsverträge der freien Berufe gegenüber dem Vorjahreszeitraum derzeit um etwa zehn Prozent unter den Vertragszahlen aus dem Vergleichszeitraum vergangener Jahre liegt. Dieser Rückgang lässt sich zum großen Teil auf die Corona-Pandemie zurückführen. Bis zum 30. September kann sich diese Lücke noch etwas schließen. Aber auch im ZFA–Bereich werden wir einen Abwärtstrend der Ausbildungsleistung der Praxen beobachten.“

"Bitte bilden Sie weiter aus!"

Er appelliert deshalb an die Zahnärzte: „Die BZÄK möchte dafür werben, auch in dieser herausfordernden Zeit den Schritt in die Ausbildung unseres Personalnachwuchses zu gehen. Für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte ist ein gutes Arbeiten ohne qualifizierte Fachkräfte und ohne Azubis schlecht umsetzbar. Bitte bilden Sie weiter aus!“

Er erklärt: „Eine Berufsausbildung ist unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie praktisch wie theoretisch möglich. Die Berufsschulen passen ihren Unterricht an die geltenden Hygieneauflagen an und sie sind in ihrem Präsenz- und Distanzunterricht überwiegend in der Lage, den Unterrichtsstoff zu vermitteln."

Um Entlassungen von Auszubildenden oder der Nichtvergabe von Ausbildungsplätzen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise entgegen zu wirken, fördert die Bundesregierung zudem kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit einer Ausbildungsprämie im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“. Ab August können auch Zahnarztpraxen diese Prämie bei der Agentur für Arbeit im Agenturbezirk des Ausbildungsbetriebs beantragen.

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