Novelle der ärztlichen Approbationsordnung

Bundesärztekammer fordert faire Vergütung im PJ

pr
Die Bundesärztekammer (BÄK) verlangt Änderungen bei den Reformplänen des Medizinstudiums, vor allem eine faire Vergütung im Praktischen Jahr (PJ). Man müsse zudem zwischen Krankheit und Fehltagen müsse unterscheiden.

Der immense zeitliche Aufwand im PJ komme einer Vollzeittätigkeit in der Patientenversorgung gleich, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (ÄApprO). Um die Grundbedürfnisse der Studierenden sicherzustellen, sei eine faire und angemessene Vergütung erforderlich, heißt es dort.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden bislang nicht berücksichtigt

Dazu gehöre, zwischen Krankheitstagen und Fehlzeiten zu differenzieren, da krankheitsbedingte Fehlzeiten bislang nicht berücksichtigt würden. Die derzeitige Möglichkeit, nur einen individuellen Härtefallantrag stellen zu können, sei eine nicht annehmbare Unsicherheit und ein unverhältnismäßiger Aufwand, so die BÄK. Um die Patientensicherheit, die Gesundheit der Medizinstudierenden und die Ausbildungsqualität sicherzustellen, müssten Krankheitsausfälle aus dieser Regelung ausgenommen werden. Die BÄK regt an, anstelle von Fehlzeiten eine Definition von Mindestpräsenztagen über den Zeitraum des PJ festzulegen.

Darüber hinaus sollten die Landesärztekammern in die Rekrutierung der Lehrpraxen für das ambulante Quartal und für die ambulanten Blockpraktika eingebunden werden. Diese überprüften seit Jahrzehnten regelhaft Praxen auf ihre Eignung als Weiterbildungsstätte. Es sei nicht ersichtlich, weshalb medizinische Fakultäten nicht auf diese Expertise im Rahmen der ärztlichen Ausbildung verpflichtend zurückgreifen, argumentiert die BÄK.

Mindestpräsenztage als Lösung

Unterm Strich kritisiert die BÄK, dass die Klärung von Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern den dringend notwendigen Novellierungsprozess erheblich verzögert hätten. Damit könne die neue ÄApprO erst im Jahr 2027 in Kraft treten und nicht 2025, wie ursprünglich geplant. Dazu müsse die Anzahl an Studienplätzen deutlich erhöht werden, um eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands zukunftssicher gewährleisten zu können, fordert die BÄK.

Positiv bewertet die BÄK das Ziel des Gesetzgebers, mit der geplanten Novelle die Allgemeinmedizin in Lehre und Praxis zu stärken. Gleiches gilt für die Verzahnung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Studieninhalten während der gesamten Ausbildung. Teilstudienplätze würden damit der Vergangenheit angehören. Die BÄK befürwortet auch, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung der Lehre und Prüfungen der medizinischen Fakultäten im Hinblick auf ein kompetenzbasiertes Studium verankert wird und dass die Weiterentwicklung des NKLM bereits in der neuen ÄApprO angelegt werden soll.

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