Bundesrat stoppt GKV-Sparpaket
Im Plenum gab es eine große Mehrheit für einen Antrag aus Thüringen. Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine Regelung zur Finanzierung der Krankenkassen, die erst im Bundestag im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufgenommen worden war. Sie sieht vor, die Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026 zu streichen.
Länder wollen Änderungen bei Krankenhausfinanzierung erreichen
Die Länder befürchten infolge des Gesetzes hohe Einnahmeausfälle für Krankenhäuser, da ihnen dadurch Einnahmen von 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen würden; zudem habe die Aussetzung auch Auswirkungen auf die Finanzierung in den kommenden Jahren.
Nun muss der Vermittlungsausschuss spätestens bis zu seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember eine Lösung finden, ansonsten gibt es keine Entlastungen für die GKV-Finanzierung und auch das BEEP kann in dieser Form nicht in Kraft treten.
„Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine Mehrheit der Länder in der heutigen Sitzung des Bundesrates ist ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland", teilte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach der Entscheidung des Bundesrats mit.





