Angebot für kostenlose Bürger-Schnelltests

Die Frist ist bis Ende Juni verlängert

pr
Das Angebot kostenloser Bürger Schnelltests bleibt bis zum Frühsommer bestehen. Die Coronavirus-Testverordnung ist aktualisiert und verlängert worden.

Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch kostenlosen Corona-Bürgertests regelt, bleibt jetzt bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das geht aus einer aktualisierten Version der Coronavirus-Testverordnung hervor, die gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Damit haben alle Bürger auch ohne Symptome bis zum Frühsommer Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal.

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