Die Frist ist bis Ende Juni verlängert
Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch kostenlosen Corona-Bürgertests regelt, bleibt jetzt bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Das geht aus einer aktualisierten Version der Coronavirus-Testverordnung hervor, die gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Damit haben alle Bürger auch ohne Symptome bis zum Frühsommer Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal.
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